Haftpflichtversicherung (Vermieter)
Schützt Vermieter gegen Schadensersatzansprüche Dritter – z. B. bei Sturz auf dem Grundstück.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt den Vermieter vor Schadensersatzansprüchen, die aus der Eigenschaft als Grundstückseigentümer entstehen.
Typische Schadenfälle
- Sturz auf vereistem Gehweg vor dem Haus
- Herabfallende Dachziegel oder Äste
- Schäden durch mangelhaften Gebäudezustand
- Wasserschäden beim Nachbarn durch undichte Leitungen
Kosten und Umlagefähigkeit
- Prämie: ca. 50–150 € pro Jahr (je nach Gebäudegröße)
- Als Betriebskosten auf Mieter umlagefähig (§ 2 Nr. 13 BetrKV)
Die Haftpflichtversicherung ist für Vermieter dringend empfehlenswert, da die Verkehrssicherungspflicht umfangreiche Haftungsrisiken mit sich bringt. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
Verwandte Begriffe
Versicherungen
Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes, die als Betriebskosten umgelegt werden können.
Gebäudeversicherung
Pflichtversicherung für Immobilien gegen Feuer, Sturm, Leitungswasser und Hagel – umlagefähig.
Verkehrssicherungspflicht
Pflicht des Eigentümers, sein Grundstück so zu sichern, dass niemand zu Schaden kommt.
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.