Spielplatzprüfung
Vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung von Spielplatzgeräten — als Betriebskosten umlagefähig.
Die Spielplatzprüfung ist eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung der Spielplatzgeräte und -flächen auf dem Grundstück. Sie ist nach DIN EN 1176 vorgeschrieben.
Prüfintervalle
- Visuelle Inspektion: Wöchentlich bis täglich (je nach Nutzungsintensität)
- Operative Inspektion: Alle 1–3 Monate
- Hauptinspektion: Jährlich durch Sachverständigen
Umlagefähigkeit
- Prüfkosten sind als sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17 BetrKV) umlagefähig
- Muss im Mietvertrag konkret benannt sein
- Reparaturen nach Prüfung: nicht umlagefähig (Instandhaltung)
Der Vermieter ist als Betreiber für die Sicherheit verantwortlich und kann bei Unfällen haftbar gemacht werden.
Verwandte Begriffe
Gartenpflege
Kosten für die Pflege gemeinschaftlicher Grünflächen, einschließlich Rasenmähen, Heckenschnitt und Bepflanzung.
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Rechtsverordnung, die abschließend regelt, welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.
Versicherungen
Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes, die als Betriebskosten umgelegt werden können.