Gartenpflegekosten in der Nebenkostenabrechnung: Was ist erlaubt?
Der Posten "Gartenpflege" in der Nebenkostenabrechnung umfasst ein breites Spektrum an Taetigkeiten — vom regelmaessigen Rasenmaeher bis zur Neuanpflanzung von Baeumen. Doch nicht alles, was im Garten passiert, darf auf die Mieter umgelegt werden. Dieser Ratgeber zeigt die Grenzen auf.
Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 10 BetrKV
Die Betriebskostenverordnung zaehlt in § 2 Nr. 10 die Kosten der Gartenpflege zu den umlagefaehigen Betriebskosten. Ausdruecklich genannt werden:
- Pflege gaertnerisch angelegter Flaechen einschliesslich der Erneuerung von Pflanzen und Gehoelzen
- Pflege von Spielplaetzen einschliesslich der Erneuerung von Sand
- Pflege von Plaetzen, Zufahrten und Stellplaetzen, die zum Grundstueck gehoeren
Umlagefaehige Gartenpflegekosten
Folgende regelmaessig anfallende Taetigkeiten darf der Vermieter als Betriebskosten abrechnen:
- Rasenmaeher und Rasenbewaesserung
- Heckenschnitt und regelmaessiger Baumschnitt
- Unkrautbekaempfung und Laubentfernung
- Duengung und Bodenpflege
- Ersatz abgestorbener Pflanzen (Erneuerung)
- Wasserkosten fuer die Gartenbewaesserung (separate Zaehler empfohlen)
- Kosten fuer einen Gaertner oder Gartenpflegedienst
- Geraetekosten (Benzin fuer den Rasenmaeher, Reparatur der Gartengeraete)
Nicht umlagefaehige Gartenkosten
Nicht alle Gartenarbeiten sind Betriebskosten. Folgende Kosten traegt der Vermieter allein:
Neuanlage eines Gartens
Die erstmalige Anlage eines Gartens oder einer Gruenflaeche ist keine laufende Betriebskosten, sondern eine Investition (Herstellungskosten). Sie darf nicht in der Nebenkostenabrechnung erscheinen.
Umgestaltung und Landschaftsarchitektur
Wird der Garten grundlegend umgestaltet — zum Beispiel eine Rasenfläche in einen japanischen Garten verwandelt — handelt es sich um eine wertverbessernde Massnahme, die nicht umlagefaehig ist. Etwas anderes gilt nur fuer den laufenden Unterhalt der bestehenden Gartenanlage.
Faellen grosser Baeume
Das Faellen von Baeumen wird von der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt. Regelmaessiger Baumschnitt (Rueckschnitt, Astschnitt) ist umlagefaehig. Das komplette Faellen eines Baumes hingegen gilt vielfach als Instandhaltung und ist damit nicht umlagefaehig — insbesondere wenn es sich um eine einmalige Massnahme handelt.
Dachbegruenung
Die Pflege einer Dachbegruenung kann umlagefaehig sein, wenn sie als Teil der Gartenpflege im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Erstanlage ist jedoch nicht umlagefaehig.
Verteilerschluessel fuer Gartenpflegekosten
Gartenpflegekosten werden in der Regel nach Wohnflaeche verteilt. Ein Verteilerschluessel nach Personenzahl oder Wohneinheiten ist ebenfalls zulaessig, wenn er im Mietvertrag vereinbart ist. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Verteilerschluessel.
Sonderfall: Mieter hat eigenen Garten
Hat ein Erdgeschossmieter die alleinige Nutzung eines Gartenanteils, muss differenziert werden: Die Kosten fuer die Pflege der Gemeinschaftsflaechen werden auf alle Mieter umgelegt. Die Kosten fuer den exklusiven Gartenanteil traegt der nutzende Mieter allein — oder der Vermieter, wenn keine Umlagevereinbarung besteht.
Gartenpflegekosten pruefen
Pruefen Sie in Ihrer Abrechnung, ob die Gartenpflegekosten plausibel sind und keine einmaligen Investitionen enthalten. Im Durchschnitt liegen die Gartenpflegekosten bei etwa 0,05-0,10 EUR pro Quadratmeter und Monat. Unser Nebenkostenrechner hilft Ihnen bei der systematischen Pruefung aller Kostenpositionen.
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