Zahlungsverzug bei Miete
Rückstand von zwei Monatsmieten berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.
Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Mieter die Miete nicht oder nicht vollständig bis zum vereinbarten Zeitpunkt zahlt (in der Regel bis zum 3. Werktag des Monats, § 556b Abs. 1 BGB).
Kündigungsrecht des Vermieters
- Fristlose Kündigung bei Rückstand von 2 vollen Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB)
- Fristlose Kündigung bei Rückstand von mehr als einer Monatsmiete über 2 aufeinanderfolgende Monate (§ 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB)
- Ordentliche Kündigung bei dauerhaft unpünktlicher Zahlung
Schonfristzahlung
Der Mieter kann die fristlose Kündigung durch vollständige Nachzahlung innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage unwirksam machen (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Dies gilt nur einmal innerhalb von 2 Jahren und nicht bei ordentlicher Kündigung.
Verwandte Begriffe
Fristlose Kündigung
Außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist – nur bei schwerwiegendem Grund zulässig.
Räumungsklage
Gerichtliche Klage des Vermieters auf Herausgabe der Wohnung nach wirksamer Kündigung.
Nachzahlung
Betrag, den der Mieter nachzahlen muss, wenn die tatsächlichen Betriebskosten die Vorauszahlungen übersteigen.
Mietvertrag
Vertragliche Grundlage für das Mietverhältnis — muss die Betriebskostenumlage ausdrücklich regeln.