Räumungsklage
Gerichtliche Klage des Vermieters auf Herausgabe der Wohnung nach wirksamer Kündigung.
Die Räumungsklage ist die gerichtliche Durchsetzung des Räumungsanspruchs, wenn ein Mieter die Wohnung nach wirksamer Kündigung nicht freiwillig verlässt. Sie wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.
Ablauf
- Kündigung des Mietverhältnisses (ordentlich oder fristlos)
- Ablauf der Räumungsfrist
- Klageerhebung beim Amtsgericht
- Mündliche Verhandlung und Urteil
- Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher (bei Nichtbefolgung)
Kosten und Dauer
Ein Räumungsverfahren dauert durchschnittlich 6–12 Monate. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (12 Monatsmieten). Beispiel bei 800 € Miete: Streitwert 9.600 €, Gerichts- und Anwaltskosten ca. 3.000–5.000 €. Mieter können eine Räumungsfrist von bis zu 1 Jahr beantragen.
Verwandte Begriffe
Fristlose Kündigung
Außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist – nur bei schwerwiegendem Grund zulässig.
Ordentliche Kündigung
Fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
Zahlungsverzug bei Miete
Rückstand von zwei Monatsmieten berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.
Kündigungsschutz
Gesetzlicher Schutz des Mieters vor willkürlicher Kündigung – Vermieter braucht berechtigtes Interesse.