Abmahnung im Mietrecht
Förmliche Aufforderung an den Mieter, ein vertragswidriges Verhalten zu unterlassen.
Die Abmahnung im Mietrecht ist die formelle Rüge eines vertragswidrigen Verhaltens mit der Aufforderung, dieses künftig zu unterlassen. Sie ist oft Voraussetzung für eine fristlose Kündigung (§ 543 Abs. 3 BGB).
Wann ist eine Abmahnung erforderlich?
- Ruhestörung und Lärmbelästigung
- Unerlaubte Tierhaltung
- Vertragswidrige Nutzung (z. B. gewerbliche Nutzung)
- Beschädigung der Mietsache
Wann ist keine Abmahnung nötig?
- Zahlungsverzug mit 2 Monatsmieten
- Schwerwiegende Straftaten gegen den Vermieter
Die Abmahnung sollte das konkrete Fehlverhalten beschreiben, eine Frist zur Verhaltensänderung setzen und auf die Konsequenz einer Kündigung hinweisen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, Schriftform wird jedoch empfohlen.
Verwandte Begriffe
Fristlose Kündigung
Außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist – nur bei schwerwiegendem Grund zulässig.
Vertragsverletzung im Mietrecht
Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten – kann zur Abmahnung und Kündigung führen.
Mietvertrag
Vertragliche Grundlage für das Mietverhältnis — muss die Betriebskostenumlage ausdrücklich regeln.
Kündigungsschutz
Gesetzlicher Schutz des Mieters vor willkürlicher Kündigung – Vermieter braucht berechtigtes Interesse.