Aufzug
Betriebskosten für den Personenaufzug, einschließlich Strom, Wartung und TÜV-Prüfung.
Die Aufzugskosten (§ 2 Nr. 7 BetrKV) umfassen den Betriebsstrom, die Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und regelmäßige Prüfung der Aufzugsanlage durch den TÜV oder eine zugelassene Überwachungsstelle.
Umlagefähige Kosten
- Betriebsstrom des Aufzugs
- Wartungsvertrag und Reparaturen im Rahmen der Wartung
- TÜV-Prüfung / Aufzugsprüfung
- Notrufbereitschaft
Auch Erdgeschoss-Mieter müssen sich an den Aufzugskosten beteiligen, sofern der Mietvertrag dies vorsieht. Eine Umlage nach Wohnfläche oder Wohneinheiten ist üblich.
Weiterführende Inhalte zu „Aufzug"
Passende Ratgeber und Rechner, um Aufzug direkt anzuwenden.
Verwandte Begriffe
Aufzugsprüfung
Regelmäßige Sicherheitsprüfung des Aufzugs durch TÜV oder zugelassene Überwachungsstelle.
Betriebsstrom
Stromkosten für den Betrieb von Heizungsanlage, Aufzug und anderen Gemeinschaftseinrichtungen.
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Rechtsverordnung, die abschließend regelt, welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.
Verteilerschlüssel
Maßstab, nach dem die Gesamtbetriebskosten auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden.