Aufzugsprüfung
Regelmäßige Sicherheitsprüfung des Aufzugs durch TÜV oder zugelassene Überwachungsstelle.
Die Aufzugsprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung von Personenaufzügen. Sie wird von zugelassenen Überwachungsstellen (z. B. TÜV, DEKRA) durchgeführt.
Prüfintervalle
- Hauptprüfung: Alle 2 Jahre
- Zwischenprüfung: 1 Jahr nach Hauptprüfung
- Zusätzlich: regelmäßige Wartung durch Fachfirma
Umlagefähigkeit
- Prüfkosten sind als Teil der Aufzugskosten (§ 2 Nr. 7 BetrKV) umlagefähig
- Ebenso: Wartungsvertrag, Notrufsystem, Betriebsstrom
- Nicht umlagefähig: Reparaturen, Modernisierung des Aufzugs
Bei Mängeln muss der Aufzug sofort stillgelegt werden, bis die Mängel behoben sind.
Verwandte Begriffe
Aufzug
Betriebskosten für den Personenaufzug, einschließlich Strom, Wartung und TÜV-Prüfung.
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Rechtsverordnung, die abschließend regelt, welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.
Versicherungen
Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes, die als Betriebskosten umgelegt werden können.