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Durchschnittliche Betriebskosten, Vergleich mit Saarland und dem Bundesdurchschnitt. 36.000 Einwohner.
St. Ingbert im Saarpfalz-Kreis zeigt sich bei den Nebenkosten erfreulich günstig. Mit durchschnittlich 2,44 Euro pro Quadratmeter und Monat liegen die Betriebskosten unter dem bundesweiten Durchschnitt von 2,51 Euro. Besonders die moderaten kommunalen Gebühren für Wasser und Müll machen die Stadt für Mieter attraktiv.
Heizung + Warmwasser
1,32 €
pro m²/Monat
Bund: 1,32 €
Wasser/Abwasser
0,29 €
pro m²/Monat
Bund: 0,29 €
Müllbeseitigung
0,16 €
pro m²/Monat
Bund: 0,16 €
Datenquelle
Die hier ausgewiesenen Durchschnittswerte beziehen sich auf DMB Betriebskostenspiegel Deutschland 2024 (2024) für Saarland (Bundesdurchschnitt — kein landesspezifischer Spiegel verfügbar). Lokale Abweichungen für St. Ingbert möglich. Quelle ansehen →
Die unterdurchschnittlichen Nebenkosten in St. Ingbert resultieren aus mehreren Faktoren. Die Stadt erhebt moderate kommunale Gebühren für Wasser (0,24 Euro/m²) und Müll (0,20 Euro/m²), die deutlich unter vielen Vergleichsstädten liegen. Die effiziente Verwaltung und die kompakte Stadtstruktur ermöglichen kostengünstige Ver- und Entsorgung. Zudem sorgt der entspannte Wohnungsmarkt dafür, dass Vermieter bei den umlagefähigen Kosten nicht an der Obergrenze kalkulieren müssen.
St. Ingbert liegt im Saarpfalz-Kreis nahe Saarbrücken. Die Nebenkosten sind günstig, die Stadt profitiert von moderaten kommunalen Gebühren.
Erstellen Sie eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung mit den aktuellen Durchschnittswerten für St. Ingbert.
Die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) listet 17 umlagefähige Kostenarten auf. Nachfolgend die typischen Werte — für St. Ingbert konkret, wo Daten vorliegen, sonst der deutsche Durchschnittsbereich laut Betriebskostenspiegel.
Die Grundsteuer, die von der Gemeinde erhoben wird. Sie richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstücks und dem Hebesatz der Gemeinde.
Typische Spanne: 0,01–0,04 €/m² Monat
Die Kosten der Wasserversorgung einschließlich Wassergeld, Grundgebühren, Kosten der Wasserzähler, Kosten der Berechnung und Aufteilung sowie Kosten der Wartung.
Typische Spanne: 0,02–0,05 €/m² Monat
Die Kosten der Entwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) einschließlich der Gebühren für die Benutzung öffentlicher Entwässerungsanlagen.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich Brennstoffe (Gas, Öl, Pellets, Fernwärme), Betriebsstrom, Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, Reinigung und Wartung, Messungen, Eichung und Berechnung.
Typische Spanne: 0,08–0,15 €/m² Monat
Die Kosten der zentralen Warmwasserversorgungsanlage einschließlich Brennstoffe, Betriebsstrom, Reinigung und Wartung, Wasserverbrauch und Wassererwärmung.
Typische Spanne: 0,02–0,04 €/m² Monat
Die Kosten der verbundenen Versorgung mit Heizung und Warmwasser, wenn die Kosten nicht getrennt erfasst werden können.
Typische Spanne: 0,08–0,18 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs einschließlich Betriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung, regelmäßige Prüfung und Notruf.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes, die von der Gemeinde erhoben werden oder durch Dritte entstehen.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der Müllabfuhr, der Bereitstellung und Unterhaltung von Müllbehältern sowie ggf. des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern und ähnlichen Einrichtungen.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten der Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile (Treppenhaus, Flure, Keller, Waschküche etc.) sowie die Kosten der Ungezieferbekämpfung.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen und der Zugänge zum Haus.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Die Kosten der Stromversorgung für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile (Treppenhaus, Flure, Keller).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der regelmäßigen Prüfung und Reinigung der Schornsteine durch den Bezirksschornsteinfeger (Kehr- und Überprüfungsgebühren).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer, Sturm, Wasser, Elementarschäden sowie der Glasversicherung und der Haftpflichtversicherung für das Gebäude.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Die Vergütung für den Hauswart, soweit sie nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder des Breitbandkabelanschlusses einschließlich Grundgebühren und Betriebsstrom. Seit 01.07.2024 nicht mehr umlagefähig (TKG-Novelle § 72 Abs. 1). Nur Altverträge mit Abrechnung bis 30.06.2024 dürfen noch umgelegt werden.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Die Kosten des Betriebs der zur Wäschepflege eingerichteten Maschinen und Räume einschließlich Betriebsstrom, Wasserverbrauch und Instandhaltung der Geräte.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Die laufenden Kosten für die jährliche Funktionsprüfung und Wartung von Rauchwarnmeldern nach DIN 14676. BGH VIII ZR 207/20: umlagefähig, sofern im Mietvertrag konkret als sonstige Betriebskosten benannt. Nicht umlagefähig: Anschaffungs- und Mietkosten der Geräte.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Wartung, Filterwechsel und Hygieneinspektion zentraler Lüftungs- oder Klimaanlagen (RLT) nach VDI 6022. Umlagefähig als sonstige Betriebskosten, wenn im Mietvertrag konkret benannt. Nicht umlagefähig: Reparaturen und Ersatzteile.
Typische Spanne: 0,01–0,02 €/m² Monat
Separate Wartungsverträge für die Aufzugsanlage (Wartungspauschale Aufzugsfirma, TÜV-Prüfung alle 2 Jahre). Ergänzt die Betriebskosten Aufzug (Nr. 7). Pflicht: Konkrete Benennung im Mietvertrag, sonst nicht umlagefähig.
Typische Spanne: 0,01–0,03 €/m² Monat
Wartungspauschalen, die nicht in den Heizkosten nach Nr. 4 enthalten sind: z.B. Schornsteinmessungen außerhalb des Pflichtbereichs, Wartung von Solarthermie-Anlagen, BHKW-Wartungsverträge.
Typische Spanne: 0,00–0,02 €/m² Monat
Wartung von Brandmeldeanlagen, Rauchabzugsanlagen und Feuerlöschern (DIN 14406-4: alle 2 Jahre Sichtprüfung). Inklusive Hydrantenprüfung. Umlagefähig nur bei konkreter Benennung im Mietvertrag.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Reinigung der Dachrinnen und Fallrohre. BGH VIII ZR 167/03: bei regelmäßigem Anfall umlagefähig. Nicht umlagefähig: einmalige Reinigung nach Sturmschäden.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Pflichtprüfung auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV §14b) bei Großanlagen ab 400 Liter Speichervolumen oder 3 Liter Leitungsinhalt. Mindestens alle 3 Jahre. Vollständig umlagefähig (BGH VIII ZR 244/15).
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Jährliche Hauptinspektion von Spielplatzgeräten nach DIN EN 1176 (Betreiberpflicht). Plus quartalsweise Sichtprüfung. Umlagefähig nur, wenn der Spielplatz gemeinschaftlich genutzt wird und im Mietvertrag benannt.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Regelmäßige Bestreifung durch einen Sicherheitsdienst, Concierge-Service oder Pförtner. Umlagefähig bei laufenden Verträgen mit Bewachungsunternehmen. Nicht umlagefähig: Einsätze nach konkreten Schadensereignissen.
Typische Spanne: 0,02–0,07 €/m² Monat
Wartung von elektrischen Garagentoren, Tiefgaragen-Schrankenanlagen und automatischen Einfahrtstoren (DGUV Vorschrift 17). Umlagefähig bei Gemeinschafts-Garagen.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wartung von Klingel-, Sprech-, Codeschloss- und elektronischen Schließanlagen. Inklusive Schlüsselverwaltung bei Generalschließsystemen. Umlagefähig als sonstige Betriebskosten.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wiederkehrende Prüfung der äußeren und inneren Blitzschutzanlage nach DIN EN 62305 (alle 1-4 Jahre je nach Gefährdungsklasse). Pflicht bei vielen Gebäuden mit erhöhtem Risiko.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Wartung von Kohlenmonoxid-Warnmeldern in Bereichen mit gasbetriebenen Heizungen oder Garagen. Sicherheitsanforderung in einigen Bundesländern. Umlagefähig bei konkreter Benennung.
Typische Spanne: 0,00–0,01 €/m² Monat
Laufende Betriebs- und Wartungskosten von Gemeinschafts-Schwimmbad, Sauna oder Wellnessbereichen: Wasseraufbereitung, Reinigung, Heizung des Beckens, Hygieneprüfungen.
Typische Spanne: 0,01–0,05 €/m² Monat
Weitere im Mietvertrag konkret benannte Kostenarten nach § 2 Nr. 17 BetrKV, die nicht in den vorgenannten Kategorien erfasst sind. Pauschale "sonstige Kosten"-Klauseln im Mietvertrag sind nach BGH-Rechtsprechung unwirksam.
Konkrete Werte für St. Ingbert, wo Daten vorliegen — ansonsten Mittelwert aus der bundesweiten Spanne (Deutscher Mieterbund Betriebskostenspiegel). „k.A." bedeutet keine publizierten Vergleichswerte.
Im Saarpfalz-Kreis sind die Nebenkosten unter dem Bundesdurchschnitt.
Die Stadtwerke St. Ingbert bieten verschiedene Energietarife.
Prüfen Sie die Wassergebühren — sie sind im Saarland moderat.
Weitere Stadt-Inhalte rund um Miete, Nebenkosten und Vermietung in St. Ingbert.
Die durchschnittlichen Nebenkosten in St. Ingbert betragen 2,44 €/m² pro Monat. Für eine 70-m²-Wohnung entspricht das etwa 171 € monatlich bzw. 2050 € pro Jahr. Laut DMB Betriebskostenspiegel Deutschland 2024 liegen die Heizkosten in Saarland bei 1,32 €/m², Wasserkosten bei 0,29 €/m² und Müllbeseitigung bei 0,16 €/m².
Die Nebenkosten in St. Ingbert liegen unter dem Bundesdurchschnitt von 2,67 €/m² (-8.6 %). Mieter profitieren hier von niedrigeren Kosten als im bundesweiten Mittel. Bei einer 70-m²-Wohnung spart man rund 193 € pro Jahr. Im Vergleich zum Landesdurchschnitt von Saarland (2,45 €/m²) liegen die Kosten 0.4 % darunter.
In Saarland fallen besonders die Heizkosten ins Gewicht: 1,32 €/m² in St. Ingbert gegenüber dem Bundesdurchschnitt von 1,32 €/m². St. Ingbert liegt im Saarpfalz-Kreis nahe Saarbrücken. Die Nebenkosten sind günstig, die Stadt profitiert von moderaten kommunalen Gebühren.
Die niedrigeren Nebenkosten in St. Ingbert im Vergleich zur Landeshauptstadt Saarbrücken haben mehrere Ursachen. Zum einen erhebt die Stadt St. Ingbert moderate kommunale Gebühren, die sich direkt auf Wasser- und Müllkosten auswirken. Die kompakte Stadtstruktur ermöglicht effiziente Ver- und Entsorgungswege, was Kosten spart. Zum anderen ist der Wohnungsmarkt weniger angespannt, sodass Vermieter nicht alle umlagefähigen Kosten maximal ausschöpfen müssen. Auch die Verwaltungskosten für Immobilien sind in der kleineren Stadt oft geringer. Während in Saarbrücken die höhere Nachfrage und urbane Infrastruktur die Nebenkosten treiben, profitiert St. Ingbert von seiner Größe und effizienten Verwaltung bei gleichzeitig guter Anbindung an die Landeshauptstadt.
Die grenznahe Lage von St. Ingbert zu Frankreich hat indirekte Auswirkungen auf deine Nebenkosten. Zwar werden Wasser, Müll und Heizung nach deutschen Standards abgerechnet, doch die regionale Energieversorgung profitiert vom europäischen Energiemarkt und der Nähe zu französischen Versorgungsstrukturen. Dies kann zu stabileren Energiepreisen beitragen. Praktisch kannst du als Mieter von der Grenznähe profitieren, indem du Haushaltsartikel, Reinigungsmittel oder andere Verbrauchsgüter in Frankreich kaufst, wo sie oft günstiger sind. Das senkt zwar nicht direkt die Nebenkosten, entlastet aber dein Haushaltsbudget insgesamt. Zudem arbeiten viele Bewohner grenzüberschreitend, was die wirtschaftliche Stabilität der Region und damit auch moderate Gebührenentwicklungen unterstützt.
Vergleichen Sie Ihre Betriebskosten mit dem Durchschnitt — kostenlos und ohne Registrierung.
Zum Nebenkostenrechner →Städte mit vergleichbarer Einwohnerzahl — Nebenkosten im Vergleich.
Die für Saarland ausgewiesenen Durchschnittswerte (Heizung, Wasser, Müll u.a.) stammen aus dem DMB Betriebskostenspiegel Deutschland 2024 (Stand 2024). Da für Saarland kein landesspezifischer Betriebskostenspiegel veröffentlicht ist, werden die bundesweiten DMB-Werte als Orientierung verwendet.
Die hier gezeigten Stadt-Werte für St. Ingbert basieren auf eigenen Auswertungen lokaler kommunaler Gebühren (Müll, Abwasser, Grundsteuer-Hebesatz) und können vom Landesschnitt abweichen. Maßgeblich für die rechtliche Prüfung Ihrer Abrechnung ist die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV).
Heizkosten je Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe, Pellets): siehe co2online Heizspiegel. Bundesweite Übersicht aller Kostenarten: Betriebskostenspiegel.
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