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Falsche Verteilerschlüssel machen deine Abrechnung angreifbar. In 3 Minuten weißt du, welche Aufteilung für dein Gebäude gilt – und kannst sofort rechtssicher abrechnen.
Nutzt du 50/50 obwohl 70/30 vorgeschrieben ist – oder umgekehrt – darf der Mieter seine Nachzahlung um 15 % kürzen. Das ist kein Ermessen, sondern Gesetz (§ 12 HeizkostenV). Die Kürzung greift sofort, ohne Mahnung.
Du darfst zwischen 30 % und 50 % als Grundkostenanteil wählen. Aber: Einmal gewählt, gilt der Schlüssel für alle Wohneinheiten im Gebäude gleich. Nachträgliches Ändern innerhalb eines Abrechnungsjahres ist nicht zulässig.
Bei Gebäuden mit sehr niedrigem Energieverbrauch oder alten Heizanlagen ohne Verbrauchserfassung gelten Sonderregelungen. Wer pauschal 50/50 ansetzt, ohne das zu prüfen, riskiert eine unwirksame Abrechnung.
Immer mehr Mieter lassen Abrechnungen von Mietervereinen prüfen. Ein falscher Verteilerschlüssel ist einer der häufigsten Angriffspunkte – und der einfachste Weg, eine Nachzahlung zu kippen.
Du gibst dein Gebäude ein, wählst deinen Verteilerschlüssel und siehst sofort, ob 50/50 oder 70/30 für dich zulässig ist. Kein Gesetzestext, kein Rätselraten.
Unser Tool prüft automatisch, ob dein gewählter Grundkostenanteil im erlaubten Korridor liegt und ob alle 17 BetrKV-Kostenarten korrekt zugeordnet sind. Fehler werden markiert, bevor du die PDF erzeugst.
Kein Tabellenblatt, kein Formular-Wirrwarr. Du siehst die fertige Heizkostenabrechnung als PDF in Echtzeit. Alle Pflichtangaben nach HeizkostenV sind automatisch enthalten.
Gebäudedaten, Mieter und Kostenarten bleiben gespeichert. Im nächsten Jahr aktualisierst du nur die Verbrauchswerte und Kosten – das dauert unter 10 Minuten.
| Funktion | Excel / manuell | mein-nebenkostenrechner.de |
|---|---|---|
| § 7 HeizkostenV automatisch geprüft | — | ✓ |
| Plausi-Prüfung vor PDF-Export | — | ✓ |
| Alle 17 BetrKV-Kostenarten abgedeckt | — | ✓ |
| Live-PDF-Vorschau | — | ✓ |
| Keine Kreditkarte zum Testen | ✓ | ✓ |
| Fehler sichtbar vor Versand | — | ✓ |
| Wiederkehrende Abrechnung in unter 10 Min | — | ✓ |
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§ 7 Abs. 1 HeizkostenV schreibt vor, dass mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten nach Verbrauch abgerechnet werden müssen. Der Grundkostenanteil liegt also zwischen 30 % und 50 %. Du hast innerhalb dieses Rahmens Wahlfreiheit – aber du musst dich am Anfang des Abrechnungszeitraums festlegen und den Schlüssel einheitlich für alle Wohneinheiten anwenden. Wenn du unsicher bist, frag einen Anwalt oder Mieterrechtsexperten.
Der Mieter hat nach § 12 HeizkostenV das Recht, seinen Anteil an den Heizkosten um 15 % zu kürzen – auch wenn die Abrechnung ansonsten korrekt ist. Dieses Kürzungsrecht gilt unabhängig davon, ob dir ein Verschulden vorwerfbar ist. Die 15 % beziehen sich auf den gesamten auf den Mieter entfallenden Heizkostenanteil, nicht nur auf den fehlerhaften Teil.
Nein. Der gewählte Schlüssel gilt für den gesamten Abrechnungszeitraum. Eine Änderung ist frühestens zum nächsten Abrechnungsjahr möglich. Teile deinen Mietern die Änderung rechtzeitig mit – empfohlen wird das vor Beginn des neuen Abrechnungszeitraums schriftlich.
Ja. Nach § 556 Abs. 3 BGB musst du die Nebenkostenabrechnung – inklusive Heizkostenabrechnung – spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Verpasst du diese Frist, verlierst du den Anspruch auf Nachzahlungen. Der Mieter kann Guthaben aber weiterhin einfordern.
Ohne Verbrauchserfassungsgeräte greift § 11 HeizkostenV. In bestimmten Ausnahmefällen – etwa bei sehr kleinen Anlagen oder technischer Unmöglichkeit – darf ausnahmsweise nach Wohnfläche abgerechnet werden. Das ist aber eine Ausnahmeregelung, keine Standardlösung. Lass das im Zweifel rechtlich prüfen, bevor du abrechnest.