Wäschepflege
Kosten für den Betrieb einer gemeinschaftlichen Waschküche mit Waschmaschinen und Trocknern.
Die Kosten der Wäschepflege (§ 2 Nr. 16 BetrKV) umfassen den Betrieb einer gemeinschaftlichen Waschküche. Dazu gehören Strom- und Wasserverbrauch der Geräte, Wartung und Instandhaltung der Waschmaschinen und Trockner.
Umlagefähig
- Strom und Wasser für die Waschmaschinen
- Wartung und Pflege der Geräte
- Reinigung der Waschküche
Nicht umlagefähig
- Anschaffung neuer Geräte (Investitionskosten)
- Reparaturkosten (Instandhaltung)
Wenn Mieter über Münzautomaten zahlen, dürfen keine zusätzlichen Betriebskosten umgelegt werden.
Verwandte Begriffe
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Rechtsverordnung, die abschließend regelt, welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.
Betriebsstrom
Stromkosten für den Betrieb von Heizungsanlage, Aufzug und anderen Gemeinschaftseinrichtungen.
Wasserversorgung
Kosten für die Bereitstellung von Frischwasser, einschließlich Grundgebühren und Verbrauchskosten.
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.