Umsatzsteuer bei Vermietung
Wohnraumvermietung ist umsatzsteuerfrei – bei Gewerbevermietung kann optiert werden.
Die Vermietung von Wohnraum ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12a UStG). Bei Gewerbevermietung besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Option zur Umsatzsteuer.
Wohnraumvermietung
- Immer umsatzsteuerfrei
- Kein Vorsteuerabzug für den Vermieter
- Betriebskosten werden ebenfalls ohne USt abgerechnet
Option bei Gewerbevermietung
- Vermietung an gewerbliche Mieter, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind
- Option zur Umsatzsteuerpflicht (§ 9 UStG)
- Vorteil: Vermieter kann Vorsteuer aus Baukosten, Reparaturen etc. abziehen
Die Option zur Umsatzsteuer ist bei hohen Investitionen (Neubau, Sanierung) besonders vorteilhaft, da 19 % Vorsteuer zurückgeholt werden können.
Verwandte Begriffe
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Eine der sieben Einkunftsarten im Einkommensteuerrecht – betrifft alle Vermieter.
Werbungskosten bei Vermietung
Alle Ausgaben, die der Vermieter zur Erzielung von Mieteinnahmen aufwendet – steuerlich absetzbar.
Anlage V (Steuererklärung)
Formular der Steuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Grunderwerbsteuer
Einmalige Steuer beim Immobilienkauf – je nach Bundesland 3,5–6,5 % des Kaufpreises.