Grunderwerbsteuer
Einmalige Steuer beim Immobilienkauf – je nach Bundesland 3,5–6,5 % des Kaufpreises.
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Erwerb einer Immobilie an. Der Steuersatz wird von den Bundesländern festgelegt und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
Steuersätze nach Bundesländern (Auswahl)
- Bayern, Sachsen: 3,5 %
- Baden-Württemberg: 5,0 %
- Nordrhein-Westfalen: 6,5 %
- Brandenburg, Schleswig-Holstein: 6,5 %
Berechnungsbeispiel
Kaufpreis 250.000 € in NRW: 250.000 × 6,5 % = 16.250 € Grunderwerbsteuer
Steuerliche Behandlung
Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungsnebenkosten und wird bei vermieteten Immobilien über die AfA abgeschrieben. Sie ist somit langfristig steuerlich absetzbar, nicht aber als sofortige Werbungskosten.
Verwandte Begriffe
Grundsteuer
Steuer auf Grundbesitz, die von der Gemeinde erhoben und als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden kann.
AfA-Abschreibung (Gebäude)
Absetzung für Abnutzung – Vermieter können Anschaffungskosten des Gebäudes steuerlich absetzen.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Eine der sieben Einkunftsarten im Einkommensteuerrecht – betrifft alle Vermieter.
Werbungskosten bei Vermietung
Alle Ausgaben, die der Vermieter zur Erzielung von Mieteinnahmen aufwendet – steuerlich absetzbar.