Teilungserklärung
Grundlegendes Dokument der WEG – teilt das Gebäude in Sonder- und Gemeinschaftseigentum auf.
Die Teilungserklärung (§ 8 WEG) ist das grundlegende Dokument einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie teilt das Grundstück in einzelne Miteigentumsanteile mit Sondereigentum auf.
Inhalte
- Aufteilungsplan: Zeichnerische Darstellung aller Einheiten
- Abgeschlossenheitsbescheinigung: Bestätigung, dass jede Einheit baulich abgeschlossen ist
- Miteigentumsanteile: Bruchteile am Gemeinschaftseigentum (z. B. 85,4/1000)
- Sondereigentum: Zuordnung der einzelnen Wohnungen
Bedeutung
Die Teilungserklärung wird im Grundbuch eingetragen und bindet alle aktuellen und zukünftigen Eigentümer. Änderungen erfordern die Zustimmung aller betroffenen Eigentümer und eine notarielle Beurkundung. Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollte die Teilungserklärung sorgfältig geprüft werden.
Verwandte Begriffe
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Anlage – verwaltet das Gemeinschaftseigentum.
Gemeinschaftseigentum
Alle Gebäudeteile, die nicht im Sondereigentum stehen – gehört allen Eigentümern gemeinsam.
Sondereigentum
Alleineigentum an einer Wohnung oder Räumen – Eigentümer trägt die Instandhaltung selbst.
Gemeinschaftsordnung
Regelwerk der WEG – definiert Rechte und Pflichten der Eigentümer über das Gesetz hinaus.