Gemeinschaftsordnung
Regelwerk der WEG – definiert Rechte und Pflichten der Eigentümer über das Gesetz hinaus.
Die Gemeinschaftsordnung (GO) ist das interne Regelwerk einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen des WEG und ist meist Teil der Teilungserklärung.
Typische Regelungen
- Stimmrechtsprinzip: Nach Köpfen, Miteigentumsanteilen oder Objekten
- Kostenverteilung: Welche Kosten wie aufgeteilt werden
- Nutzungsregelungen: Tierhaltung, Gewerbe, Musik
- Sondernutzungsrechte: Garten, Stellplätze, Terrassen
- Veräußerungsbeschränkungen: Zustimmungspflicht des Verwalters
Änderung
Die Änderung der Gemeinschaftsordnung erfordert in der Regel die Zustimmung aller Eigentümer und eine notarielle Beurkundung mit Grundbucheintragung. Vereinbarungen können durch Beschluss ersetzt werden, wenn die GO dies erlaubt.
Verwandte Begriffe
Teilungserklärung
Grundlegendes Dokument der WEG – teilt das Gebäude in Sonder- und Gemeinschaftseigentum auf.
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer einer Anlage – verwaltet das Gemeinschaftseigentum.
Eigentümerversammlung
Oberstes Beschlussorgan der WEG – fasst Beschlüsse über Verwaltung und Finanzen.
Sondereigentum
Alleineigentum an einer Wohnung oder Räumen – Eigentümer trägt die Instandhaltung selbst.