Allgemeinstrom
Umgangssprachlich der Strom für gemeinsame Flächen. Umlagefähig ist nur die Beleuchtung nach § 2 Nr. 11 BetrKV, andere Verbraucher gehören zu eigenen Kostenarten.
Als Allgemeinstrom oder Hausstrom bezeichnet man umgangssprachlich den Strom für gemeinschaftlich genutzte Teile eines Hauses. Die Betriebskostenverordnung kennt diesen Begriff nicht: Sie ordnet den Strom je nach Verbraucher einer eigenen Kostenart zu.
Zuordnung zu den Kostenarten
- Beleuchtung (§ 2 Nr. 11 BetrKV): Außenbeleuchtung, Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Dachboden, Waschküche
- Heizung (§ 2 Nr. 4 BetrKV): Betriebsstrom von Pumpen, Brenner und Regelung, Teil der Heizkosten
- Aufzug (§ 2 Nr. 7 BetrKV): Betriebsstrom des Aufzugs
- Antenne und Breitband (§ 2 Nr. 15 BetrKV): Betriebsstrom der Anlage
- Wäschepflege (§ 2 Nr. 16 BetrKV): Betriebsstrom von Waschmaschinen und Trocknern
Wichtig
- Eine Sammelposition „Allgemeinstrom“ oder „Hausstrom“ ohne erkennbare Verbrauchsstellen halten mehrere Abteilungen des Amtsgerichts Hamburg für formell unwirksam (zum Beispiel Urteil vom 03.03.2022, 48 C 320/20). Höchstrichterlich ist das nicht geklärt, ein neues Gesetz dazu gibt es nicht.
- Hängen Heizung und Beleuchtung an einem Zähler, darf der Vermieter den Heizungsanteil begründet schätzen und muss die Schätzgrundlagen offenlegen, wenn der Mieter bestreitet (BGH, Urteil vom 20.02.2008, VIII ZR 27/07).
Richtig abrechnen: Wie du Allgemeinstrom verteilst, den Heizungsanteil ohne eigenen Zähler herausrechnest und was die Urteile zum „Hausstrom“ bedeuten, erklärt der Ratgeber Allgemeinstrom ohne Zähler abrechnen.
Verwandte Begriffe
Betriebsstrom
Stromkosten für den Betrieb von Heizungsanlage, Aufzug und anderen Gemeinschaftseinrichtungen.
Beleuchtung
Stromkosten für die Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile und Außenanlagen.
Aufzug
Betriebskosten für den Personenaufzug, einschließlich Strom, Wartung und TÜV-Prüfung.
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Rechtsverordnung, die abschließend regelt, welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.