Steuererklärung für Vermieter
Pflicht zur Abgabe der Anlage V bei Mieteinnahmen – auch bei Verlusten sinnvoll.
Vermieter sind verpflichtet, ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Steuererklärung über die Anlage V zu erklären. Auch bei negativen Einkünften ist die Abgabe sinnvoll.
Abgabefristen
- Ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres
- Mit Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres
Wichtige Anlagen
- Anlage V: Einkünfte aus Vermietung (je eine pro Objekt)
- Anlage Vorsorgeaufwand: Versicherungsbeiträge
- Anlage AV: AfA-Tabelle für Gebäude
Typische Fehler
Häufige Fehler: Vergessene Abschreibung, fehlende Schuldzinsen, nicht angesetzte Fahrtkosten, vergessene Nebenkosten-Erstattungen als Einnahme. Ein Steuerberater kostet zwar Geld, ist aber bei Vermietung fast immer wirtschaftlich sinnvoll.
Verwandte Begriffe
Anlage V (Steuererklärung)
Formular der Steuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Werbungskosten bei Vermietung
Alle Ausgaben, die der Vermieter zur Erzielung von Mieteinnahmen aufwendet – steuerlich absetzbar.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Eine der sieben Einkunftsarten im Einkommensteuerrecht – betrifft alle Vermieter.
AfA-Abschreibung (Gebäude)
Absetzung für Abnutzung – Vermieter können Anschaffungskosten des Gebäudes steuerlich absetzen.