Spekulationssteuer bei Immobilien
Steuer auf den Veräußerungsgewinn bei Immobilienverkauf innerhalb von 10 Jahren nach Kauf.
Die Spekulationssteuer (§ 23 EStG) fällt an, wenn eine nicht selbstgenutzte Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf wieder verkauft wird. Besteuert wird der Veräußerungsgewinn.
Berechnung
- Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten (inkl. Nebenkosten)
- Abzüglich Veräußerungskosten (Makler, Notar)
- Zuzüglich bereits abgeschriebene AfA
- = Zu versteuernder Gewinn
Befreiungen
- Selbstnutzung: Immobilie wurde im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren selbst bewohnt
- 10-Jahres-Frist: Nach Ablauf ist der Verkauf steuerfrei
Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Bei hohem Gewinn und hohem Steuersatz kann die Belastung erheblich sein.
Verwandte Begriffe
Grunderwerbsteuer
Einmalige Steuer beim Immobilienkauf – je nach Bundesland 3,5–6,5 % des Kaufpreises.
AfA-Abschreibung (Gebäude)
Absetzung für Abnutzung – Vermieter können Anschaffungskosten des Gebäudes steuerlich absetzen.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Eine der sieben Einkunftsarten im Einkommensteuerrecht – betrifft alle Vermieter.
Anlage V (Steuererklärung)
Formular der Steuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.