Sonderabschreibung (§ 7b EStG)
Zusätzliche Abschreibung von 5 % p.a. für neue Mietwohnungen in den ersten 4 Jahren.
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG gewährt einen zusätzlichen Abschreibungsbetrag von 5 % jährlich in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung neuer Mietwohnungen – zusätzlich zur regulären AfA.
Voraussetzungen
- Neubau von Mietwohnungen
- Baukosten maximal 5.200 €/m² (Baukostenobergrenze)
- Bemessungsgrundlage: maximal 4.000 €/m²
- Wohnung muss 10 Jahre vermietet werden
Berechnungsbeispiel
80 m² Wohnung, Baukosten 4.000 €/m²: Bemessungsgrundlage 320.000 €. Sonder-AfA: 5 % × 320.000 € = 16.000 € jährlich (4 Jahre), zusätzlich zur regulären AfA von 3 % = 9.600 €. Gesamte AfA im ersten Jahr: 25.600 €.
Die Sonderabschreibung ist ein wirksames Instrument zur Förderung des Mietwohnungsbaus.
Verwandte Begriffe
AfA-Abschreibung (Gebäude)
Absetzung für Abnutzung – Vermieter können Anschaffungskosten des Gebäudes steuerlich absetzen.
Gebäudeabschreibung
Steuerliche Verteilung der Anschaffungskosten eines Gebäudes über die Nutzungsdauer.
Herstellungskosten (Immobilie)
Kosten für Neubau, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung – müssen über die AfA abgeschrieben werden.
Steuerliche Förderung energetischer Sanierung
Selbstnutzer können 20 % der Sanierungskosten (max. 40.000 €) steuerlich absetzen (§ 35c EStG).