Steuerliche Förderung energetischer Sanierung
Selbstnutzer können 20 % der Sanierungskosten (max. 40.000 €) steuerlich absetzen (§ 35c EStG).
Die steuerliche Förderung energetischer Sanierung nach § 35c EStG ermöglicht Eigentümern selbstgenutzter Immobilien, 20 % der Sanierungskosten direkt von der Steuerschuld abzuziehen.
Förderbedingungen
- Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein
- Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken (nicht für Vermieter)
- Maximale Förderung: 40.000 € pro Objekt
- Verteilung über 3 Jahre: 7 % + 7 % + 6 %
Förderfähige Maßnahmen
- Wärmedämmung (Fassade, Dach, Kellerdecke)
- Fenster- und Türenaustausch
- Einbau Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Optimierung bestehender Heizungen
Vermieter nutzen stattdessen den sofortigen Werbungskostenabzug oder die Modernisierungsumlage. Die steuerliche Förderung ist nicht mit BAFA- oder KfW-Zuschüssen kombinierbar.
Verwandte Begriffe
Energetische Sanierung
Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes — senkt langfristig Heizkosten.
Sonderabschreibung (§ 7b EStG)
Zusätzliche Abschreibung von 5 % p.a. für neue Mietwohnungen in den ersten 4 Jahren.
BAFA-Förderung (Heizung)
Staatliche Zuschüsse für den Heizungstausch – bis zu 70 % Förderung durch das BAFA.
KfW-Förderung (Gebäude)
Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der KfW-Bank für energetische Sanierung und Neubau.