Schneelast
Gewicht von Schnee auf dem Dach – muss bei der Gebäudestatik und Versicherung berücksichtigt werden.
Die Schneelast bezeichnet das Gewicht von Schnee und Eis auf dem Dach eines Gebäudes. Sie ist ein wichtiger Faktor für die Gebäudestatik und muss nach DIN EN 1991-1-3 berücksichtigt werden.
Schneelastzonen in Deutschland
- Zone 1: Norddeutsches Tiefland (0,65 kN/m²)
- Zone 2: Mittelgebirgslagen (0,85 kN/m²)
- Zone 3: Höhere Lagen (1,10 kN/m²)
- Zone 4+: Alpenregion (bis über 2,0 kN/m²)
Für Eigentümer relevant
- Verkehrssicherungspflicht: Regelmäßige Kontrolle bei starkem Schneefall
- Gebäudeversicherung: Schneelastschäden sind über Elementarversicherung abgedeckt
- Räumpflicht: Entfernung von Eiszapfen und Dachlawinen
Bei älteren Gebäuden kann die statische Schneelastbemessung niedriger sein als heutige Normen. Eigentümer sollten bei außergewöhnlichem Schneefall professionell räumen lassen.
Verwandte Begriffe
Gebäudeversicherung
Pflichtversicherung für Immobilien gegen Feuer, Sturm, Leitungswasser und Hagel – umlagefähig.
Elementarversicherung
Zusatzversicherung gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch.
Verkehrssicherungspflicht
Pflicht des Eigentümers, sein Grundstück so zu sichern, dass niemand zu Schaden kommt.
Winterdienstpflicht
Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis – kann auf Mieter übertragen werden.