Rauchmelder-Wartung
Jährliche Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder — Umlagefähigkeit als Betriebskosten umstritten.
Die Rauchmelder-Wartung umfasst die jährliche Funktionsprüfung der in Wohnungen installierten Rauchwarnmelder. Die Rauchmelderpflicht gilt in allen Bundesländern, die Wartungspflicht ist unterschiedlich geregelt.
Wartungsumfang
- Funktionstest (Prüftaste)
- Sichtprüfung auf Beschädigungen
- Prüfung der Raucheintrittsöffnungen
- Batterieprüfung und ggf. Austausch
Umlagefähigkeit
- Wartungskosten: Umstritten — viele Gerichte stufen sie als umlagefähig ein
- Mietkosten: Teilweise als sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr. 17 BetrKV) umlegbar
- Anschaffung: Nicht umlagefähig
Die Wartungspflicht liegt je nach Bundesland beim Vermieter oder Mieter (z. B. in NRW beim Mieter).
Verwandte Begriffe
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Rechtsverordnung, die abschließend regelt, welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.
Versicherungen
Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes, die als Betriebskosten umgelegt werden können.
Mietvertrag
Vertragliche Grundlage für das Mietverhältnis — muss die Betriebskostenumlage ausdrücklich regeln.