Photovoltaik-Mieterstrom
Solarstrom vom Dach direkt an die Mieter im Gebäude – vergünstigt und klimafreundlich.
Mieterstrom bezeichnet Strom aus einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses, der direkt an die Mieter im Gebäude geliefert wird.
Vorteile
- Günstiger Strom für Mieter (mindestens 10 % unter Grundversorgertarif)
- Mieterstromzuschlag für den Betreiber (zusätzlich zur eingesparten Netzgebühr)
- CO₂-Reduktion und Beitrag zur Energiewende
Modelle seit 2024
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG): Vereinfachtes Modell ohne Energieliefervertrag
- Klassisches Mieterstrommodell: Vermieter als Energieversorger
- Dienstleister-Modell: Externer Anbieter betreibt die Anlage
Die Kosten für Installation und Wartung der PV-Anlage auf dem Gemeinschaftseigentum können als Modernisierung auf Mieter umgelegt werden (max. 0,50 €/m² monatlich nach § 559e BGB).
Verwandte Begriffe
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Zentrales Gesetz für energetische Anforderungen an Gebäude – Heizungstauschpflicht ab 2024.
Betriebsstrom
Stromkosten für den Betrieb von Heizungsanlage, Aufzug und anderen Gemeinschaftseinrichtungen.
Modernisierung
Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache — Kosten können teilweise auf die Miete umgelegt werden.
Energetische Sanierung
Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes — senkt langfristig Heizkosten.