Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Zentrales Gesetz für energetische Anforderungen an Gebäude – wird 2026 durch das GModG abgelöst; die einheitliche 65-%-EE-Pflicht entfällt.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude. Es fasst seit 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.
Ablösung durch das GModG (2026)
Das GEG wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst, das Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 beschlossen haben. Die bisherige einheitliche Pflicht, dass neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, entfällt – die Heizungsart ist künftig frei wählbar (auch Gas/Öl), ab 2029 gilt ein schrittweise steigender Bio-Anteil. Inkrafttreten mit Verkündung im Bundesgesetzblatt (vsl. Ende Juli/Anfang August 2026).
Was weiterhin gilt
- Bestandsheizungen: dürfen weiter betrieben werden; Austauschpflicht für Standard-/Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren (§ 72)
- Energieausweis-Pflicht bei Vermietung und Verkauf
- Kostenverteilung bei Heizungstausch: Modernisierungsumlage möglich, Fördermittel können die Umlage reduzieren
Weiterführende Inhalte zu „Gebäudeenergiegesetz (GEG)"
Passende Ratgeber und Rechner, um Gebäudeenergiegesetz (GEG) direkt anzuwenden.
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Verwandte Begriffe
Energieausweis
Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet — Pflicht bei Vermietung und Verkauf.
Wärmepumpe
Heizsystem, das Umweltwärme (Luft, Wasser, Erde) nutzt – deckt den Wärmebedarf überwiegend aus erneuerbarer Energie.
Energetische Sanierung
Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes — senkt langfristig Heizkosten.
Heizkosten
Kosten für die zentrale Beheizung des Gebäudes, die nach Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abzurechnen sind.