Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Zentrales Gesetz für energetische Anforderungen an Gebäude – Heizungstauschpflicht ab 2024.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude. Es fasst seit 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.
Wichtige Regelungen seit 2024
- Heizungstausch: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen
- Übergangsfristen: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden
- Kommunale Wärmeplanung entscheidet über Fristen (Großstädte bis 2026, kleinere Kommunen bis 2028)
Für Vermieter relevant
- Energieausweis-Pflicht bei Vermietung und Verkauf
- Kostenverteilung bei Heizungstausch: Modernisierungsumlage möglich
- Fördermittel können die Umlage reduzieren
Verwandte Begriffe
Energieausweis
Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet — Pflicht bei Vermietung und Verkauf.
Wärmepumpe
Heizsystem, das Umweltwärme (Luft, Wasser, Erde) nutzt – erfüllt die 65-%-EE-Pflicht des GEG.
Energetische Sanierung
Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes — senkt langfristig Heizkosten.
Heizkosten
Kosten für die zentrale Beheizung des Gebäudes, die nach Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abzurechnen sind.