Nebenkosten
Umgangssprachlicher Oberbegriff für alle zusätzlichen Kosten neben der Grundmiete.
Nebenkosten ist ein umgangssprachlicher Begriff, der alle Kosten beschreibt, die neben der Nettokaltmiete (Grundmiete) anfallen. Rechtlich korrekt spricht man von Betriebskosten, wenn es um umlagefähige Positionen geht.
Unterschied zu Betriebskosten
- Betriebskosten sind gesetzlich definiert (BetrKV) und können auf Mieter umgelegt werden
- Nebenkosten umfassen umgangssprachlich auch nicht umlagefähige Kosten wie Verwaltung oder Instandhaltung
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden beide Begriffe synonym verwendet. Für die rechtliche Beurteilung ist jedoch die Unterscheidung wichtig.
Verwandte Begriffe
Betriebskosten
Laufende Kosten, die dem Eigentümer durch das Grundstück oder Gebäude entstehen und auf Mieter umgelegt werden können.
Warmmiete
Die Gesamtmiete inklusive aller Betriebskosten-Vorauszahlungen und Heizkosten.
Kaltmiete
Die Miete ohne Heizkosten, aber inklusive kalter Betriebskosten (Bruttokaltmiete).
Nettokaltmiete
Die reine Grundmiete ohne jegliche Betriebskosten — Basis für Mietspiegel und Mietpreisbremse.