Mietausfallversicherung
Versicherung, die bei Zahlungsausfall des Mieters die Mieteinnahmen ersetzt.
Die Mietausfallversicherung (auch Mietnomadenversicherung) sichert Vermieter gegen finanzielle Verluste durch zahlungsunfähige oder -unwillige Mieter ab.
Leistungen
- Mietausfall: Ersatz der entgangenen Miete (typisch: 6–12 Monate)
- Räumungskosten: Übernahme der Kosten für Räumung und Entsorgung
- Rechtskosten: Anwalts- und Gerichtskosten für Räumungsklage
- Sachschäden: Reparatur von Beschädigungen durch den Mieter
Kosten
- Prämie: ca. 3–8 % der Jahreskaltmiete
- Bei 800 € Kaltmiete: ca. 290–770 € pro Jahr
- Nicht auf Mieter umlagefähig
Die Versicherung ist besonders für Vermieter mit wenigen Einheiten sinnvoll, da ein einziger Mietausfall erhebliche finanzielle Folgen haben kann. Selbstbeteiligung und Wartezeiten beachten.
Verwandte Begriffe
Zahlungsverzug bei Miete
Rückstand von zwei Monatsmieten berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.
Räumungsklage
Gerichtliche Klage des Vermieters auf Herausgabe der Wohnung nach wirksamer Kündigung.
Versicherungen
Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes, die als Betriebskosten umgelegt werden können.
Mietkaution
Sicherheitsleistung des Mieters – maximal drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB).