Mietanpassung
Allgemeiner Begriff für jede Änderung der Miethöhe – nach oben oder unten.
Der Begriff Mietanpassung umfasst alle Formen der Änderung der Miethöhe während eines bestehenden Mietverhältnisses. Anders als der Begriff Mieterhöhung schließt er auch Mietsenkungen ein.
Formen der Mietanpassung
- Erhöhung zur Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
- Modernisierungsumlage (§ 559 BGB)
- Staffelmiete (§ 557a BGB) – automatische Anpassung
- Indexmiete (§ 557b BGB) – indexgebundene Anpassung
- Mietminderung (§ 536 BGB) – Absenkung bei Mängeln
Mietanpassung nach unten
Eine Mietsenkung kann durch Mietminderung bei Mängeln oder durch einvernehmliche Vereinbarung erfolgen. Ein einseitiges Recht des Mieters auf Mietsenkung bei sinkenden Marktmieten existiert nicht.
Verwandte Begriffe
Mieterhöhung
Einseitige Erhöhung der Miete durch den Vermieter – nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Mietminderung
Recht des Mieters, die Miete bei Mängeln der Wohnung anteilig zu kürzen (§ 536 BGB).
Indexmiete
Mietvereinbarung, bei der die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist.
Staffelmiete
Mietvereinbarung mit festgelegten Mieterhöhungen zu bestimmten Zeitpunkten — Betriebskosten separat.