Mietminderung
Recht des Mieters, die Miete bei Mängeln der Wohnung anteilig zu kürzen (§ 536 BGB).
Die Mietminderung ist in § 536 BGB geregelt. Ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung durch einen nicht nur unerheblichen Mangel eingeschränkt, kann die geschuldete Miete für die Dauer der Beeinträchtigung herabgesetzt sein.
Voraussetzungen
- Sach- oder Rechtsmangel an der Mietsache
- Nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 536 Abs. 1 BGB)
- Unverzügliche Mängelanzeige an den Vermieter (§ 536c BGB)
- Kein gesetzlicher Ausschluss, etwa wegen Kenntnis bei Vertragsschluss (§ 536b BGB)
Keine festen Minderungsquoten
Das Gesetz nennt keine pauschalen Prozentsätze. Die Höhe hängt insbesondere von Art, Ausmaß und Dauer der konkreten Beeinträchtigung ab. Prozentwerte aus einzelnen Gerichtsverfahren lassen sich nicht ohne Prüfung auf einen anderen Sachverhalt übertragen. Eine zu hohe Kürzung kann Zahlungsrückstände und Kündigungsrisiken auslösen; vor einer Kürzung ist deshalb eine individuelle rechtliche Prüfung sinnvoll.
Vorgehen
- Mangel dokumentieren (Fotos, Datum, Messwerte und gegebenenfalls Zeugen)
- Mangel unverzüglich anzeigen und Zugang nachweisbar machen
- Abhilfe verlangen und eine situationsangemessene Frist setzen
- Minderungshöhe prüfen lassen, bevor Zahlungen gekürzt werden
Rechtsgrundlagen: § 536 BGB · § 536b BGB · § 536c BGB · § 543 BGB.
Weiterführende Inhalte zu „Mietminderung"
Passende Ratgeber und Rechner, um Mietminderung direkt anzuwenden.
Ratgeber-Artikel
Mietminderung 2026: § 536 + § 536a BGB Höhe-Tabelle
§ 536 BGB Mietminderung Mangel der Mietsache? ✓ Schimmel ✓ Lärm ✓ Heizungsausfall ✓ Höhe-Tabelle ✓ Schritt für Schritt → Rechte!
Mängelbeseitigung: Pflicht & Frist des Vermieters 2026
Vermieter beseitigt Mängel nicht? ✓ Frist setzen ✓ Pflicht nach § 535 BGB ✓ Mietminderung ✓ Ersatzvornahme – mit Muster-Mahnung. Jetzt Rechte sichern!
Verwandte Begriffe
Mängelbeseitigung
Pflicht des Vermieters, gemeldete Wohnungsmängel innerhalb angemessener Frist zu beheben.
Mietvertrag
Vertragliche Grundlage für das Mietverhältnis — muss die Betriebskostenumlage ausdrücklich regeln.
Warmmiete
Die Gesamtmiete inklusive aller Betriebskosten-Vorauszahlungen und Heizkosten.
Vertragsverletzung im Mietrecht
Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten – kann zur Abmahnung und Kündigung führen.