Kautionskonto
Separates Konto, auf dem die Mietkaution insolvenzgeschützt und verzinst angelegt wird.
Das Kautionskonto ist ein vom Vermietervermögen getrenntes Konto, auf dem die Mietkaution angelegt wird. Der Vermieter ist nach § 551 Abs. 3 BGB verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut anzulegen.
Anforderungen
- Insolvenzschutz: Getrennte Anlage, nicht auf dem Privatkonto
- Verzinsung: Mindestens zum üblichen Sparkonto-Zinssatz
- Zinsen gehören dem Mieter und erhöhen die Kautionssumme
Kontoarten
- Sparkonto auf den Namen des Mieters (häufigste Form)
- Treuhandkonto des Vermieters (muss als Kaution gekennzeichnet sein)
- Offenes Treuhandkonto (beste Transparenz für den Mieter)
Der Vermieter muss dem Mieter auf Verlangen den Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage erbringen.
Verwandte Begriffe
Mietkaution
Sicherheitsleistung des Mieters – maximal drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB).
Kautionshöhe
Gesetzlich auf maximal drei Monatsnettokaltmieten begrenzt – höhere Kautionen sind unwirksam.
Kautionsrückzahlung
Rückgabe der Kaution nach Mietende – Frist in der Regel 3–6 Monate.
Mietkautionssparbuch
Sparkonto speziell für die Mietkaution – wird an den Vermieter verpfändet.