Fensteraustausch
Modernisierung durch Einbau neuer Fenster – verbessert Dämmung und kann auf die Miete umgelegt werden.
Der Fensteraustausch ist eine häufige Maßnahme der energetischen Sanierung. Moderne Fenster mit Dreifachverglasung erreichen U-Werte von 0,5–0,8 W/(m²K) gegenüber 2,5–5,0 bei alten Einfachverglasungen.
Fenstertypen nach Verglasung
- Einfachverglasung: U-Wert ca. 5,0 W/(m²K) – veraltet
- Zweifachverglasung: U-Wert ca. 1,1 W/(m²K)
- Dreifachverglasung: U-Wert ca. 0,6 W/(m²K) – aktueller Standard
Kosten und Förderung
- Kosten pro Fenster: 500–1.500 € inkl. Einbau
- BAFA-Förderung: 15 % der förderfähigen Kosten (Einzelmaßnahme)
- Mit individuellem Sanierungsfahrplan: 20 %
Bei der Modernisierungsumlage darf nur der Verbesserungsanteil auf die Miete umgelegt werden. Der Austausch defekter Fenster gilt als Instandhaltung und ist nicht umlagefähig.
Verwandte Begriffe
Fassadendämmung
Wärmedämmung der Außenwände – reduziert Heizkosten um bis zu 25 % und ist als Modernisierung umlagefähig.
Energetische Sanierung
Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes — senkt langfristig Heizkosten.
BAFA-Förderung (Heizung)
Staatliche Zuschüsse für den Heizungstausch – bis zu 70 % Förderung durch das BAFA.
Mieterhöhung nach Modernisierung
Vermieter darf bis zu 8 % der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen (§ 559 BGB).