BAFA-Förderung (Heizung)
Staatliche Zuschüsse für den Heizungstausch – bis zu 70 % Förderung durch das BAFA.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Austausch alter Heizungen durch klimafreundliche Systeme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Fördersätze (seit 2024)
- Grundförderung: 30 % für alle Antragsteller
- Einkommensbonus: +30 % bei Haushaltseinkommen unter 40.000 €
- Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % bei Austausch vor 2028
- Maximal: 70 % Förderung (kumuliert)
Förderfähige Maßnahmen
- Wärmepumpe
- Biomasseheizung (Pellets, Scheitholz)
- Solarthermie
- Brennstoffzellenheizung
- Fernwärmeanschluss
Förderfähige Kosten: maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit, plus 15.000 € für jede weitere. Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden.
Verwandte Begriffe
KfW-Förderung (Gebäude)
Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der KfW-Bank für energetische Sanierung und Neubau.
Wärmepumpe
Heizsystem, das Umweltwärme (Luft, Wasser, Erde) nutzt – erfüllt die 65-%-EE-Pflicht des GEG.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Zentrales Gesetz für energetische Anforderungen an Gebäude – Heizungstauschpflicht ab 2024.
Energetische Sanierung
Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes — senkt langfristig Heizkosten.