Barkaution
Klassische Kautionsform durch Geldüberweisung – muss getrennt vom Vermietervermögen angelegt werden.
Die Barkaution ist die häufigste Form der Mietkaution. Der Mieter zahlt den Kautionsbetrag als Geldbetrag an den Vermieter, der ihn getrennt anlegen muss.
Merkmale
- Zahlung per Überweisung oder Bareinzahlung
- Ratenzahlung in 3 Monatsraten möglich
- Vermieter muss die Summe insolvenzfest anlegen
- Zinsen stehen dem Mieter zu
Vor- und Nachteile
- Vorteil: Einfach und unkompliziert, keine laufenden Kosten
- Nachteil: Bindet Liquidität des Mieters (bei 800 € Miete: 2.400 € gebunden)
Alternativen zur Barkaution sind die Bankbürgschaft, die Kautionsversicherung oder das Mietkautionssparbuch. Viele Mieter bevorzugen mittlerweile Kautionsversicherungen, um ihre Liquidität zu schonen.
Verwandte Begriffe
Mietkaution
Sicherheitsleistung des Mieters – maximal drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB).
Bankbürgschaft (Mietkaution)
Die Bank bürgt für den Mieter – Alternative zur Barkaution, erfordert Bonität.
Kautionsversicherung
Versicherungslösung statt Barkaution – monatliche Beiträge statt Einmalzahlung.
Kautionshöhe
Gesetzlich auf maximal drei Monatsnettokaltmieten begrenzt – höhere Kautionen sind unwirksam.