Bankbürgschaft (Mietkaution)
Die Bank bürgt für den Mieter – Alternative zur Barkaution, erfordert Bonität.
Bei einer Bankbürgschaft übernimmt eine Bank die Bürgschaft über den Kautionsbetrag zugunsten des Vermieters. Der Mieter muss den Betrag nicht in bar hinterlegen.
Funktionsweise
- Die Bank stellt eine Bürgschaftsurkunde aus
- Der Vermieter erhält die Urkunde als Sicherheit
- Im Schadensfall zahlt die Bank und fordert beim Mieter zurück
Kosten
- Jährliche Gebühr: ca. 1,5–5 % des Kautionsbetrags
- Bei 2.100 € Kaution: ca. 30–105 € pro Jahr
- Manche Banken verlangen zusätzlich eine Kontoführungsgebühr
Voraussetzungen
Die Bank prüft die Bonität des Mieters. Ohne ausreichende Bonität wird keine Bürgschaft ausgestellt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Bankbürgschaft anstelle einer Barkaution zu akzeptieren.
Verwandte Begriffe
Mietkaution
Sicherheitsleistung des Mieters – maximal drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB).
Barkaution
Klassische Kautionsform durch Geldüberweisung – muss getrennt vom Vermietervermögen angelegt werden.
Kautionsversicherung
Versicherungslösung statt Barkaution – monatliche Beiträge statt Einmalzahlung.
Kautionshöhe
Gesetzlich auf maximal drei Monatsnettokaltmieten begrenzt – höhere Kautionen sind unwirksam.