Vertragsverletzung im Mietrecht
Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten – kann zur Abmahnung und Kündigung führen.
Eine Vertragsverletzung im Mietrecht liegt vor, wenn eine Mietvertragspartei ihre vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten schuldhaft verletzt.
Typische Vertragsverletzungen des Mieters
- Zahlungsverzug oder unvollständige Mietzahlung
- Unerlaubte Untervermietung
- Vertragswidrige Nutzung (z. B. Gewerbe in Wohnräumen)
- Ruhestörung oder Belästigung anderer Mieter
- Beschädigung der Mietsache
Typische Vertragsverletzungen des Vermieters
- Nichtbeseitigung von Mängeln
- Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
- Unberechtigtes Betreten der Wohnung
Bei erheblicher Vertragsverletzung kann nach Abmahnung fristlos gekündigt werden. Die Schwere der Pflichtverletzung bestimmt die Rechtsfolgen.
Verwandte Begriffe
Abmahnung im Mietrecht
Förmliche Aufforderung an den Mieter, ein vertragswidriges Verhalten zu unterlassen.
Fristlose Kündigung
Außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist – nur bei schwerwiegendem Grund zulässig.
Mietminderung
Recht des Mieters, die Miete bei Mängeln der Wohnung anteilig zu kürzen (§ 536 BGB).
Mietvertrag
Vertragliche Grundlage für das Mietverhältnis — muss die Betriebskostenumlage ausdrücklich regeln.