Mieterhöhung bei Indexmiete
Automatische Mietanpassung entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex.
Bei einer Indexmiete nach § 557b BGB wird die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes gekoppelt. Der Vermieter kann die Miete entsprechend der prozentualen Veränderung des Index anpassen.
Voraussetzungen
- Schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag
- Erhöhung frühestens 12 Monate nach letzter Anpassung
- Textform der Erhöhungserklärung mit Angabe des Index-Standes
Berechnungsbeispiel
Mietbeginn: VPI = 110,0 – Aktuell: VPI = 116,6 → Steigerung: 6,0 %. Bei einer Miete von 800 € ergibt sich eine Erhöhung auf 848 €.
Vorteil für Vermieter: Keine Kappungsgrenze und kein Begründungserfordernis. Nachteil: Zusätzliche Erhöhung zur Vergleichsmiete ist ausgeschlossen.
Weiterführende Inhalte zu „Mieterhöhung bei Indexmiete"
Passende Ratgeber und Rechner, um Mieterhöhung bei Indexmiete direkt anzuwenden.
Verwandte Begriffe
Indexmiete
Mietvereinbarung, bei der die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist.
Mieterhöhung
Einseitige Erhöhung der Miete durch den Vermieter – nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Mieterhöhung bei Staffelmiete
Vertraglich festgelegte Mietsteigerungen zu bestimmten Zeitpunkten – keine weitere Erhöhung möglich.
Kappungsgrenze
Maximale Mieterhöhung von 20 % (in angespannten Märkten 15 %) innerhalb von drei Jahren.