Grundsteuerreform
Neuregelung der Grundsteuerberechnung ab 2025 mit neuen Bewertungsverfahren für Grundstücke.
Die Grundsteuerreform trat zum 01.01.2025 in Kraft, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung als verfassungswidrig erklärt hatte. Grundstücke werden nun nach neuen Maßstäben bewertet.
Bundesmodell (Scholz-Modell)
- Bewertung nach Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart und Mietniveau
- Nicht alle Bundesländer nutzen das Bundesmodell
Länderöffnungsklausel
- Bayern: Flächenmodell (rein nach Fläche)
- Baden-Württemberg: Bodenwertmodell
- Hamburg, Niedersachsen: eigene Modelle
Für Mieter ist relevant, dass die Grundsteuer weiterhin als Betriebskosten umgelegt wird. Die Höhe kann sich durch die Reform erheblich ändern.
Verwandte Begriffe
Grundsteuer
Steuer auf Grundbesitz, die von der Gemeinde erhoben und als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden kann.
Hebesatz
Prozentsatz, den die Gemeinde auf den Grundsteuermessbetrag anwendet — bestimmt die Grundsteuerhöhe.
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Rechtsverordnung, die abschließend regelt, welche Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen.
Umlagefähigkeit
Eigenschaft einer Kostenposition, die es erlaubt, sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Mieter umzulegen.