CO2-Kostenaufteilung
Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Abgabe übernehmen — abhängig von der Energieeffizienz des Gebäudes.
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt seit dem 01.01.2023 die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher ist der Vermieteranteil.
Stufenmodell
- Sehr gute Energiebilanz — Mieter trägt 100 %, Vermieter 0 %
- Schlechte Energiebilanz — Mieter trägt 5 %, Vermieter 95 %
- Dazwischen: 10 Stufen nach CO2-Ausstoß pro m² und Jahr
Der Vermieter muss den CO2-Kostenanteil in der Heizkostenabrechnung ausweisen. Unterlässt er dies, kann der Mieter den Kostenanteil pauschal um 3 % kürzen.
Verwandte Begriffe
CO2-Abgabe
Staatliche Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Gas und Öl, die den CO2-Ausstoß verteuern soll.
Energieausweis
Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet — Pflicht bei Vermietung und Verkauf.
Heizkosten
Kosten für die zentrale Beheizung des Gebäudes, die nach Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abzurechnen sind.
Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
Verordnung, die die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vorschreibt.