CO2-Kostenaufteilung 2026: Stufenmodell erklaert
Seit dem 01.01.2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es regelt, wie die CO2-Kosten aus dem Brennstoffemissionshandel zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Das Gesetz soll Vermieter motivieren, in energetische Sanierungen zu investieren, und Mieter entlasten, die in schlecht gedaemmten Gebaeuden wohnen. In diesem Ratgeber erklaeren wir das 10-Stufen-Modell, zeigen die Berechnung an einem Praxisbeispiel und beantworten die haeufigsten Fragen.
Was ist die CO2-Kostenaufteilung?
Seit 2021 zahlen alle, die fossile Brennstoffe (Gas, Oel, Fernwaerme aus fossilen Quellen) nutzen, einen CO2-Preis. Dieser wird beim Kauf des Brennstoffs erhoben und erhoeht die Heizkosten. Bis Ende 2022 trugen die Mieter diese Kosten vollstaendig. Seit 2023 werden sie zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt.
Der Grundgedanke: Wer etwas aendern kann, soll auch zahlen.
- Der Mieter beeinflusst seinen Verbrauch durch Heizverhalten → traegt einen Teil der CO2-Kosten
- Der Vermieter beeinflusst die energetische Qualitaet des Gebaeudes (Daemmung, Heizung) → traegt einen Teil der CO2-Kosten
Je schlechter die energetische Qualitaet des Gebaeudes, desto hoeher ist der Vermieteranteil — das ist der Kern des Stufenmodells.
Das 10-Stufen-Modell im Detail
Die Aufteilung der CO2-Kosten richtet sich nach dem jaehrlichen CO2-Ausstoss des Gebaeudes pro Quadratmeter Wohnflaeche. Je hoeher der Ausstoss, desto mehr muss der Vermieter tragen:
- Stufe 1: unter 12 kg CO2/m²/Jahr — Mieter 100 %, Vermieter 0 % (sehr gutes Gebaeude, z.B. Neubau oder Passivhaus)
- Stufe 2: 12 bis unter 17 kg CO2/m² — Mieter 90 %, Vermieter 10 %
- Stufe 3: 17 bis unter 22 kg CO2/m² — Mieter 80 %, Vermieter 20 %
- Stufe 4: 22 bis unter 27 kg CO2/m² — Mieter 70 %, Vermieter 30 %
- Stufe 5: 27 bis unter 32 kg CO2/m² — Mieter 60 %, Vermieter 40 %
- Stufe 6: 32 bis unter 37 kg CO2/m² — Mieter 50 %, Vermieter 50 %
- Stufe 7: 37 bis unter 42 kg CO2/m² — Mieter 40 %, Vermieter 60 %
- Stufe 8: 42 bis unter 47 kg CO2/m² — Mieter 30 %, Vermieter 70 %
- Stufe 9: 47 bis unter 52 kg CO2/m² — Mieter 20 %, Vermieter 80 %
- Stufe 10: ab 52 kg CO2/m² — Mieter 5 %, Vermieter 95 % (sehr schlechtes Gebaeude, unsanierter Altbau)
Das Modell ist fair: In einem energetisch guten Gebaeude traegt der Mieter alle CO2-Kosten, da er durch sein Heizverhalten den Verbrauch vollstaendig beeinflusst. In einem schlecht gedaemmten Gebaeude traegt der Vermieter den Loewenanteil, da der Mieter trotz sparsamem Heizen hohe Kosten hat.
CO2-Ausstoss pro m² berechnen
Um die richtige Stufe zu ermitteln, muss der CO2-Ausstoss pro Quadratmeter berechnet werden. Die Formel:
CO2/m² = (Brennstoffverbrauch × Emissionsfaktor) / Wohnflaeche
Die Emissionsfaktoren der gaengigen Energietraeger:
- Erdgas: 0,201 kg CO2 pro kWh
- Heizoel: 0,266 kg CO2 pro kWh
- Fernwaerme: variabel, typisch 0,10-0,25 kg CO2 pro kWh (je nach Erzeugung)
- Fluessiggas: 0,227 kg CO2 pro kWh
- Kohle: 0,338 kg CO2 pro kWh
- Waermepumpe (Strom): Kein direkter CO2-Preis auf Strom — das CO2KostAufG gilt hier nicht
Rechenbeispiel
- Mehrfamilienhaus, 6 Wohnungen, 420 m² Gesamtwohnflaeche
- Energietraeger: Erdgas, Jahresverbrauch: 75.000 kWh
- CO2-Ausstoss: 75.000 × 0,201 = 15.075 kg CO2 = 15,075 Tonnen CO2
- CO2 pro m²: 15.075 / 420 = 35,89 kg CO2/m²
- → Das entspricht Stufe 6 (32-37 kg): Mieter 50 %, Vermieter 50 %
CO2-Preis 2026: 45 EUR pro Tonne
Der CO2-Preis steigt schrittweise an:
- 2021: 25 EUR/Tonne
- 2022: 30 EUR/Tonne
- 2023: 30 EUR/Tonne
- 2024: 45 EUR/Tonne
- 2025: 55 EUR/Tonne
- 2026: 55-65 EUR/Tonne (Emissionshandel, Preiskorridor)
Ab 2027 wird der CO2-Preis durch den europaeischen Emissionshandel bestimmt und kann weiter steigen. Experten rechnen mit Preisen von 80-120 EUR/Tonne bis 2030.
Praxisbeispiel: CO2-Kostenaufteilung berechnen
Hier eine vollstaendige Berechnung fuer eine typische Mietwohnung:
Ausgangsdaten
- Wohnung: 70 m² in einem Mehrfamilienhaus (420 m² Gesamtflaeche)
- Energietraeger: Erdgas
- Gesamtverbrauch des Hauses: 75.000 kWh/Jahr
- Ihr Verbrauchsanteil: 15 % (laut Heizkostenabrechnung)
Berechnung Schritt fuer Schritt
- 1. CO2-Ausstoss des Gebaeudes: 75.000 kWh × 0,201 kg/kWh = 15.075 kg CO2
- 2. CO2 pro m²: 15.075 / 420 = 35,89 kg CO2/m² → Stufe 6 (50/50)
- 3. CO2-Kosten gesamt: 15,075 Tonnen × 55 EUR/Tonne = 829,13 EUR
- 4. Ihr Wohnungsanteil: 829,13 × (70/420) = 138,19 EUR
- 5. Mieteranteil (50 %): 138,19 × 0,50 = 69,09 EUR
- 6. Vermieteranteil (50 %): 138,19 × 0,50 = 69,09 EUR
Ohne das CO2KostAufG haetten Sie als Mieter die vollen 138,19 EUR getragen. Durch die Aufteilung sparen Sie 69,09 EUR pro Jahr.
Datenquellen fuer die Berechnung
Um die CO2-Kostenaufteilung zu berechnen, benoetigen Sie folgende Daten:
Aus der Heizkostenabrechnung
- Brennstoffverbrauch: In kWh, m³ (Gas) oder Litern (Oel)
- Energietraeger: Gas, Oel, Fernwaerme etc.
- Gesamtwohnflaeche des Gebaeudes
- Ihr Verbrauchsanteil (in % oder als Ablesewert)
Aus dem Energieausweis
- Endenergiebedarf oder -verbrauch: In kWh/m²/Jahr — gibt einen schnellen Ueberblick ueber die energetische Qualitaet
- Energieeffizienzklasse: A+ bis H — je schlechter die Klasse, desto hoeher der CO2-Ausstoss und der Vermieteranteil
Der Energieausweis muss bei Vermietung vorgelegt werden. Fordern Sie ihn an, wenn Sie ihn noch nicht erhalten haben.
Auswirkung auf die Nebenkosten
Die CO2-Kosten sind ein Teil der Heizkosten und erscheinen in der Heizkostenabrechnung. Die Auswirkung auf Ihre Gesamtnebenkosten haengt von mehreren Faktoren ab:
- Energietraeger: Oel hat den hoechsten CO2-Ausstoss, Fernwaerme den niedrigsten (bei erneuerbarer Erzeugung)
- Gebaeudezustand: Unsanierte Altbauten verbrauchen 2-3x mehr Energie als Neubauten
- Heizverhalten: Sparsames Heizen senkt Verbrauch und CO2-Kosten
- CO2-Preisentwicklung: Steigende Preise erhoehen die Kosten fuer alle
Typische CO2-Kosten pro Wohnung (70 m², Gas):
- Neubau (Stufe 1): ca. 40-60 EUR/Jahr — Mieter traegt 100 %
- Sanierter Altbau (Stufe 4): ca. 100-150 EUR/Jahr — Mieter traegt 70 %
- Unsanierter Altbau (Stufe 8-10): ca. 200-350 EUR/Jahr — Mieter traegt nur 5-30 %
Was Vermieter wissen muessen
Als Vermieter muessen Sie die CO2-Kostenaufteilung in Ihrer Nebenkostenabrechnung beruecksichtigen:
- Berechnung durchfuehren: CO2-Ausstoss pro m² ermitteln und richtige Stufe bestimmen
- In der Abrechnung ausweisen: Den Vermieteranteil abziehen und separat darstellen
- Daten beschaffen: Brennstoffverbrauch und Emissionsfaktor dokumentieren
- Sanierung pruefen: Langfristig ist energetische Sanierung wirtschaftlicher als steigende CO2-Kosten
Berechnen Sie Ihren CO2-Kostenanteil mit unserem CO2-Kostenrechner.
Zukunft der CO2-Kosten: Was kommt nach 2026?
Die CO2-Kosten werden in den naechsten Jahren voraussichtlich weiter steigen:
- 2027: Start des europaeischen Emissionshandels fuer Gebaeude und Verkehr (ETS2). Der CO2-Preis wird nicht mehr politisch festgelegt, sondern durch Angebot und Nachfrage am Markt bestimmt.
- Preisprognosen: Experten rechnen mit 80-120 EUR/Tonne bis 2030. Einige Szenarien gehen von ueber 150 EUR/Tonne aus.
- Auswirkung auf Mieter: Bei einem CO2-Preis von 100 EUR/Tonne steigen die Heizkosten einer 70-m²-Wohnung mit Gas um ca. 200-300 EUR/Jahr (Gesamtkosten, nicht Mieteranteil)
- Anreiz zur Sanierung: Steigende CO2-Preise machen energetische Sanierungen fuer Vermieter wirtschaftlich attraktiver, da ihr Kostenanteil bei schlechter Daemmung immer hoeher wird
Fuer Mieter bedeutet das: In gut gedaemmten Gebaeuden bleiben die CO2-Kosten ueberschaubar. In schlecht gedaemmten Altbauten steigt der Druck auf die Vermieter, zu sanieren — und der Mieteranteil bleibt durch das Stufenmodell begrenzt.
Sonderfaelle bei der CO2-Kostenaufteilung
Das CO2KostAufG sieht fuer bestimmte Situationen Sonderregelungen vor:
Denkmalgeschuetzte Gebaeude
Bei Gebaeuden unter Denkmalschutz sind die Moeglichkeiten zur energetischen Sanierung eingeschraenkt. Das Gesetz beruecksichtigt dies: Vermieter koennen eine Haertefallregelung geltend machen, wenn eine Sanierung aufgrund des Denkmalschutzes nicht oder nur eingeschraenkt moeglich ist. Die Aufteilung wird dann zugunsten des Vermieters angepasst.
Gewerbe und gemischt genutzte Gebaeude
Fuer Nichtwohngebaeude gilt eine vereinfachte Haelfteregelung: Die CO2-Kosten werden 50/50 zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Das Stufenmodell kommt hier nicht zur Anwendung. Bei gemischt genutzten Gebaeuden wird der Wohnanteil nach dem Stufenmodell und der Gewerbeanteil nach der 50/50-Regel berechnet.
Fernwaerme mit erneuerbaren Energien
Wenn Fernwaerme zu 100 % aus erneuerbaren Quellen stammt, fallen keine CO2-Kosten an — das CO2KostAufG ist dann nicht anwendbar. Bei Teilanteilen erneuerbarer Energien reduziert sich der CO2-Ausstoss entsprechend, was die Einstufung verbessert.
CO2-Kostenaufteilung in der Praxis: Probleme und Loesungen
In der Praxis zeigen sich haeufig folgende Herausforderungen:
- Fehlende Daten: Viele Vermieter kennen den CO2-Ausstoss pro m² nicht. Loesung: Die Daten stehen in der Heizkostenabrechnung (Brennstoffverbrauch) und im Energieausweis.
- Hausverwaltung informieren: Wenn eine Hausverwaltung die Abrechnung erstellt, muss sie ueber die CO2-Pflicht informiert sein. Fordern Sie als Mieter die korrekte Ausweisung aktiv ein.
- Abrechnungsdienste: Grosse Abrechnungsdienste wie Techem, Ista und Brunata haben ihre Systeme mittlerweile angepasst. Kleinere Vermieter muessen die Berechnung selbst durchfuehren.
- Mieter-Information: Die CO2-Kostenaufteilung muss in der Heizkostenabrechnung transparent dargestellt werden — der Mieter muss nachvollziehen koennen, welche Stufe gilt und wie der Vermieteranteil berechnet wurde.
Berechnen Sie Ihre CO2-Kosten einfach und schnell mit unserem CO2-Kostenrechner. Der Rechner ermittelt automatisch die richtige Stufe und zeigt die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter.
Haeufige Fragen zur CO2-Kostenaufteilung
Gilt die CO2-Aufteilung auch bei Fernwaerme?
Ja, das CO2KostAufG gilt auch fuer Fernwaerme, sofern fossile Brennstoffe bei der Erzeugung verwendet werden. Der Fernwaermelieferant muss den CO2-Gehalt seiner Waerme ausweisen. Bei 100 % erneuerbarer Fernwaerme fallen keine CO2-Kosten an.
Wie erfaehrt der Mieter seinen CO2-Kostenanteil?
Der Vermieter muss die CO2-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung ausweisen. Dort muessen der CO2-Ausstoss pro m², die ermittelte Stufe und die Betraege fuer Mieter und Vermieter transparent dargestellt werden.
Was passiert, wenn der Vermieter die CO2-Kosten nicht aufteilt?
Der Mieter hat das Recht, den Vermieteranteil von den Heizkosten abzuziehen. Weist der Vermieter die CO2-Kosten nicht korrekt aus, kann der Mieter den hoechsten Vermieteranteil (95 %) ansetzen und die Heizkosten entsprechend kuerzen.
Gilt das Gesetz auch bei Waermepumpen?
Nein, bei Waermepumpen, die mit Strom betrieben werden, faellt kein CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz an. Das CO2KostAufG ist daher bei reinem Waermepumpenbetrieb nicht anwendbar.
Lohnt sich eine Sanierung wegen der CO2-Kosten?
Fuer Vermieter wird die Sanierung mit steigenden CO2-Preisen immer attraktiver. Ein Gebaeude von Stufe 8 (Vermieter traegt 70 %) auf Stufe 3 (Vermieter traegt 20 %) zu bringen, spart bei einem 6-Parteien-Haus schnell 2.000-4.000 EUR CO2-Kosten pro Jahr. Zusaetzlich steigt der Gebaeudewert und die Vermietbarkeit verbessert sich.
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