Werden Nebenkosten beim Wohngeld berücksichtigt?
Ja, aber nur als laufende Kosten. Beim Wohngeld zählt die Bruttokaltmiete, also Kaltmiete plus die umlagefähigen kalten Betriebskosten. Heizkosten werden nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern über eine pauschale Heizkostenkomponente.
- Berechnungsgrundlage: Bruttokaltmiete, begrenzt durch Höchstbeträge nach der Mietstufe deiner Gemeinde
- Heizkosten: pauschal über die Heizkostenkomponente, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch
- Nicht umlagefähige Kosten bleiben außen vor
Zahlt die Wohngeldstelle meine Nachzahlung?
Nein. Eine einmalige Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung wird beim Wohngeld nicht übernommen, auch nicht anteilig. Zwei Wege bleiben dir:
- Vorauszahlung gestiegen? Dann melde die neue Miete der Wohngeldstelle und stelle einen Erhöhungsantrag. Das lohnt sich allerdings erst, wenn die zu berücksichtigende Miete dadurch um mehr als zehn Prozent steigt (§ 27 Abs. 1 WoGG). Darunter ändert sich nichts.
- Nachzahlung drückt dich unter den Bedarf? Dann kann für diesen einen Monat ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld bestehen. Zuständig ist das Jobcenter, nicht die Wohngeldstelle; wie der Antrag läuft, steht im Ratgeber Abrechnung beim Jobcenter einreichen.
- Nachforderung zu hoch? Prüfe sie, bevor du zahlst. Mit dem Fragebogen Fehler-Checker prüfst du selbst, oder du lässt sie vom KI-Check prüfen (kostenpflichtig, einmalig).
Und ein Guthaben?
Das Guthaben selbst musst du beim Wohngeld nicht zurückzahlen. Sinkt dadurch aber deine laufende Vorauszahlung um mehr als fünfzehn Prozent, entscheidet die Wohngeldstelle von Amts wegen neu, und zwar rückwirkend ab der Änderung (§ 27 Abs. 2 WoGG). Daraus kann eine Erstattung folgen. Eine Senkung der Miete musst du deshalb mitteilen.
Verwandte Fragen
Kann ich eine Nachzahlung in Raten zahlen?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Viele Vermieter gewähren sie aber, wenn du früh fragst und einen konkreten Plan vorschlägst.
MietrechtWas ist der Unterschied zwischen Warmmiete und Kaltmiete?
Kaltmiete ist die reine Miete ohne Nebenkosten. Warmmiete = Kaltmiete + Betriebskostenvorauszahlung.
VorauszahlungWann darf die Vorauszahlung angepasst werden?
Nach jeder Nebenkostenabrechnung können sowohl Mieter als auch Vermieter eine Anpassung verlangen (§ 560 BGB).