Kann ich eine Nachzahlung in Raten zahlen?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlung gibt es nicht. Viele Vermieter lassen sich aber darauf ein, weil ihnen Raten lieber sind als ein Mahnverfahren.
- Früh fragen: am besten, bevor die Zahlungsfrist abläuft
- Konkret vorschlagen: Betrag je Rate, Starttermin, Endtermin
- Schriftlich festhalten, eine E-Mail reicht
- Raten pünktlich zahlen: Viele Vereinbarungen stellen bei einer versäumten Rate den ganzen Restbetrag fällig
Wenn das Geld dauerhaft nicht reicht
Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) und Sozialhilfe: Die Nachforderung zählt zum Bedarf für Unterkunft und Heizung in dem Monat, in dem sie fällig wird (§ 22 SGB II). Reiche die Abrechnung sofort beim Jobcenter oder Sozialamt ein. Übernommen wird, was angemessen ist. Auch wer sonst keine Leistungen bezieht, kann für diesen einen Monat anspruchsberechtigt sein, wenn die Nachzahlung das Einkommen unter den Bedarf drückt.
Wohngeld: Hier wird eine Nachzahlung nicht übernommen. Wohngeld ist ein laufender Zuschuss und kennt keine einmalige Leistung dafür. Erhöht der Vermieter wegen der Abrechnung deine monatliche Vorauszahlung, melde die neue Miete der Wohngeldstelle; mehr Wohngeld gibt es allerdings erst, wenn die zu berücksichtigende Miete um mehr als zehn Prozent steigt (§ 27 Abs. 1 WoGG).
Mehr dazu in den Ratgebern Nachzahlung: Frist, Fälligkeit und Raten und Abrechnung beim Jobcenter einreichen. Bevor du in Raten zahlst, lohnt ein Blick auf die Höhe: Mit dem Fragebogen Fehler-Checker prüfst du selbst, ob die Abrechnung plausibel ist. Der KI-Check prüft sie auf Wunsch für dich (kostenpflichtig, einmalig).
Verwandte Fragen
Kann ich die Nachzahlung verweigern?
Ja, bei formell unwirksamer Abrechnung, verspäteter Zustellung oder offensichtlichen Fehlern kannst du die Nachzahlung zurückhalten.
VorauszahlungWann muss der Vermieter ein Guthaben auszahlen?
Sobald dir eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zugegangen ist. Eine gesetzliche 30-Tage-Frist gibt es nicht; zahlt der Vermieter nicht, setzt du ihm selbst eine Frist.
MietrechtWerden Nebenkosten beim Wohngeld berücksichtigt?
Ja, als laufende Kosten über die Bruttokaltmiete. Eine einmalige Nachzahlung übernimmt die Wohngeldstelle dagegen nicht.