Wann darf die Vorauszahlung angepasst werden?
Die Nebenkostenvorauszahlung darf nach jeder Abrechnung angepasst werden (§ 560 BGB). Sowohl Vermieter als auch Mieter können die Anpassung verlangen — sie wird mit der übernächsten Miete wirksam. Voraussetzung ist eine formell wirksame Abrechnung und eine Erklärung in Textform.
Wer darf was?
- Vermieter: Kann die Vorauszahlung auf den durch 12 geteilten tatsächlichen Jahresbetrag erhöhen, wenn die Kosten gestiegen sind
- Mieter: Kann eine Senkung verlangen, wenn die Vorauszahlungen deutlich über den tatsächlichen Kosten lagen
Voraussetzungen für die Anpassung
- Es muss eine formell ordnungsgemäße Abrechnung vorliegen
- Die Anpassung muss in Textform erklärt werden (Brief, E-Mail)
- Sie wird mit der übernächsten Miete wirksam (Beispiel: Erklärung im März → wirksam ab Mai)
- Die Höhe muss sich an den tatsächlichen Kosten orientieren — keine willkürlichen Aufschläge
Verwandte Fragen
Was ist eine Nebenkostenvorauszahlung?
Monatliche Vorauszahlung auf die voraussichtlichen Betriebskosten, die am Jahresende mit den tatsächlichen Kosten verrechnet wird.
VorauszahlungWann muss der Vermieter ein Guthaben auszahlen?
Das Guthaben muss nach der Abrechnung zeitnah ausgezahlt werden — in der Regel innerhalb von 30 Tagen.
FristenBis wann muss der Vermieter abrechnen?
Der Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB).