Was passiert bei einem Vermieterwechsel mit der Abrechnung?
Bei einem Vermieterwechsel (Eigentümerwechsel) tritt der Erwerber mit der Eintragung im Grundbuch in den Mietvertrag ein (§ 566 BGB). Für die Nebenkostenabrechnung kommt es auf den Abrechnungszeitraum an:
- Bereits abgelaufene Zeiträume: Hier rechnet der bisherige Vermieter ab. Ihm steht eine Nachzahlung zu, und er muss ein Guthaben auszahlen, auch wenn beides erst nach dem Wechsel fällig wird (BGH, Urteil vom 03.12.2003, VIII ZR 168/03).
- Laufender Zeitraum: Über den Zeitraum, in dem der Wechsel stattfindet, rechnet der neue Vermieter insgesamt ab.
Schick Einwendungen und Guthabenforderungen deshalb an den Vermieter, der für den jeweiligen Zeitraum abrechnen muss.
Verwandte Fragen
Bis wann muss der Vermieter abrechnen?
Der Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB).
VorauszahlungWann muss der Vermieter ein Guthaben auszahlen?
Sobald dir eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zugegangen ist. Eine gesetzliche 30-Tage-Frist gibt es nicht; zahlt der Vermieter nicht, setzt du ihm selbst eine Frist.
MietrechtWas regelt § 556 BGB?
§ 556 BGB ist die zentrale Vorschrift für die Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten im Mietrecht.