Bis wann muss der Vermieter abrechnen?
Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein (§ 556 Abs. 3 BGB). Versäumt der Vermieter diese Frist, kann er Nachzahlungen nicht mehr verlangen — Guthaben muss er aber trotzdem auszahlen.
Konkrete Fristen für 2026
- Abrechnung 2024: Zustellung bis spätestens 31.12.2025 — Frist abgelaufen
- Abrechnung 2025: Zustellung bis spätestens 31.12.2026
- Abrechnung 2026: Zustellung bis spätestens 31.12.2027
Folgen bei Fristversäumnis
- Nachzahlungen: Vermieter kann sie nicht mehr fordern (Ausschlussfrist nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB)
- Guthaben: Muss trotzdem ausgezahlt werden
- Ausnahme: Vermieter hat die Verspätung nachweislich nicht zu vertreten (z. B. fehlende Versorgerabrechnungen)
Verwandte Fragen
Wie lang darf der Abrechnungszeitraum sein?
Der Abrechnungszeitraum muss genau 12 Monate betragen — nicht mehr und nicht weniger.
WiderspruchKann ich die Nachzahlung verweigern?
Ja, bei formell unwirksamer Abrechnung, verspäteter Zustellung oder offensichtlichen Fehlern können Sie die Nachzahlung zurückhalten.
WiderspruchWie lange habe ich Zeit, Widerspruch einzulegen?
Sie haben 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit, Einwendungen geltend zu machen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).