Bis wann muss der Vermieter abrechnen?
Die Abrechnungsfrist beträgt 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Endet der Abrechnungszeitraum am 31.12.2025, muss die Abrechnung spätestens am 31.12.2026 beim Mieter eingehen.
Folgen bei Fristversäumnis
- Nachzahlungen: Kann der Vermieter nicht mehr fordern (Ausschlussfrist)
- Guthaben: Muss der Vermieter trotzdem auszahlen
- Ausnahme: Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten (z. B. fehlende Versorgerabrechnungen)
Verwandte Fragen
Wie lang darf der Abrechnungszeitraum sein?
Der Abrechnungszeitraum muss genau 12 Monate betragen — nicht mehr und nicht weniger.
WiderspruchKann ich die Nachzahlung verweigern?
Ja, bei formell unwirksamer Abrechnung, verspäteter Zustellung oder offensichtlichen Fehlern können Sie die Nachzahlung zurückhalten.
WiderspruchWie lange habe ich Zeit, Widerspruch einzulegen?
Sie haben 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit, Einwendungen geltend zu machen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).