Qualifizierter Mietspiegel
Wissenschaftlich erstellter Mietspiegel nach anerkannten Grundsätzen – hat erhöhte Beweiskraft.
Ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder den Interessenvertretern (Mieterverein, Vermieterverband) anerkannt.
Unterschied zum einfachen Mietspiegel
- Einfacher Mietspiegel: Übersicht über ortsübliche Mieten, keine besonderen Anforderungen
- Qualifizierter Mietspiegel: Wissenschaftlich erstellt, alle 2 Jahre aktualisiert, alle 4 Jahre neu erstellt
Beweiskraft
Der qualifizierte Mietspiegel hat im Mieterhöhungsprozess eine erhöhte Beweiskraft (Vermutungswirkung nach § 558d Abs. 3 BGB). Der Vermieter muss bei einer Mieterhöhung unter Berufung auf den qualifizierten Mietspiegel keine weiteren Nachweise führen.
Seit der Reform 2022 müssen Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel erstellen.
Verwandte Begriffe
Mietspiegel
Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete — Grundlage für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse.
Vergleichsmiete
Ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen – Grundlage für Mieterhöhungen nach § 558 BGB.
Mieterhöhung
Einseitige Erhöhung der Miete durch den Vermieter – nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Ortsübliche Miete
Durchschnittliche Miete für vergleichbare Wohnungen am gleichen Ort – Maßstab für Mieterhöhungen.