Niederschlagswasser
Regenwasser, das auf dem Grundstück anfällt – wird über die Niederschlagswassergebühr abgerechnet.
Niederschlagswasser ist Regen-, Schnee- und Tauwasser, das auf versiegelten Flächen eines Grundstücks anfällt und in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Die Entsorgung wird über die Niederschlagswassergebühr abgerechnet.
Berechnung der Gebühr
- Grundlage: Versiegelte Fläche in m² (Dach, Wege, Stellplätze)
- Typische Gebühr: 0,50–1,50 €/m² versiegelter Fläche pro Jahr
- Begrünte oder unversiegelte Flächen werden nicht berechnet
Umlagefähigkeit
- Niederschlagswassergebühr ist als Teil der Entwässerungskosten (§ 2 Nr. 3 BetrKV) auf Mieter umlagefähig
- Verteilung üblicherweise nach Wohnfläche
Grundstückseigentümer können durch Entsiegelung, Dachbegrünung oder Regenwasserversickerung die Gebühr reduzieren.
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Verwandte Begriffe
Niederschlagswassergebühr
Gebühr für die Ableitung von Regenwasser – bemessen nach versiegelter Grundstücksfläche.
Regenwassergebühr
Kommunale Gebühr für die Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation – nach versiegelter Fläche.
Entwässerung
Kosten für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser über die kommunale Kanalisation.
Versiegelungsgrad
Anteil der befestigten Flächen am Grundstück – bestimmt die Höhe der Niederschlagswassergebühr.