Was ist das Wirtschaftlichkeitsgebot?
Das Wirtschaftlichkeitsgebot (auch Wirtschaftlichkeitsgrundsatz) verpflichtet den Vermieter, bei der Verursachung von Betriebskosten auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten.
Beispiele für Verstöße
- Beauftragung eines überteuerten Hauswartdienstes
- Überdimensionierte Mülltonnen
- Unnötig häufige Gartenpflege
- Versicherungen mit überhöhten Prämien
Mieter können bei Verstößen eine Absenkung auf den ortsüblichen Betrag verlangen.
Verwandte Fragen
Habe ich ein Recht auf Belegeinsicht?
Ja, Mieter haben nach § 259 BGB das Recht, die Originalbelege der Nebenkostenabrechnung einzusehen.
AbrechnungWas tun, wenn ich Fehler in der Abrechnung finde?
Dokumentieren Sie die Fehler, fordern Sie Belegeinsicht an und legen Sie fristgerecht schriftlich Widerspruch ein.
KostenartenWelche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?
Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung, Bankgebühren und Mietausfallversicherung sind nicht umlagefähig.