Habe ich ein Recht auf Belegeinsicht?
Nach § 259 BGB hat jeder Mieter das Recht, die Originalbelege zur Nebenkostenabrechnung einzusehen. Der Vermieter muss die Einsichtnahme ermöglichen.
So funktioniert die Belegeinsicht
- Ort: In den Geschäftsräumen des Vermieters oder der Hausverwaltung
- Umfang: Alle Rechnungen, Verträge, Bescheide zu den abgerechneten Positionen
- Kopien: Sie dürfen Kopien anfertigen (auf eigene Kosten)
- Frist: Am besten vor Ablauf der Einwendungsfrist wahrnehmen
Verweigert der Vermieter die Belegeinsicht, können Sie die Nachzahlung zurückbehalten, bis die Einsicht gewährt wird.
Verwandte Fragen
Wie lege ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein?
Widerspruch schriftlich an den Vermieter mit konkreter Benennung der beanstandeten Positionen und Begründung.
WiderspruchWie lange habe ich Zeit, Widerspruch einzulegen?
Sie haben 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit, Einwendungen geltend zu machen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).
Vermieter-PflichtenWas ist das Wirtschaftlichkeitsgebot?
Der Vermieter muss bei Betriebskosten auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten (§ 556 Abs. 3 BGB).