Was tun, wenn ich Fehler in der Abrechnung finde?
Bei Fehlern in der Nebenkostenabrechnung gehst du in fünf Schritten vor: 1. Fehler dokumentieren, 2. Belegeinsicht beim Vermieter fordern, 3. mit dem Betriebskostenspiegel vergleichen, 4. innerhalb von 12 Monaten schriftlich Widerspruch einlegen, 5. bei größeren Beträgen Mieterverein einschalten. Typische Auffälligkeiten betreffen formelle Angaben, Verteilerschlüssel, Vorauszahlungen und nicht umlagefähige Positionen.
Vorgehen Schritt für Schritt
- 1. Dokumentieren: Notiere jeden Fehler mit Seitenzahl und Position
- 2. Belegeinsicht: Fordere Einsicht in die Belege (§ 556 Abs. 4 BGB; der Vermieter darf sie auch elektronisch bereitstellen)
- 3. Vergleichen: Nutze den Betriebskostenspiegel (DMB-Betriebskostenspiegel für das Abrechnungsjahr 2024: 2,67 €/m²/Monat im Bundesdurchschnitt) als Referenz
- 4. Widerspruch: Schreibe innerhalb von 12 Monaten ab Zugang an den Vermieter, am besten nachweisbar (etwa per Einschreiben)
- 5. Beratung: Bei größeren Beträgen helfen Mieterverein oder Fachanwalt
Die häufigsten Fehler
- Nicht umlagefähige Kosten enthalten (Verwaltung, Reparaturen)
- Falscher Verteilerschlüssel angewendet
- Leerstandskosten den Mietern angelastet
- Heizkosten nicht nach Verbrauch abgerechnet
- Falsche Wohnfläche im Umrechnungsfaktor
Verwandte Fragen
Wie lege ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein?
Widerspruch schriftlich an den Vermieter mit konkreter Benennung der beanstandeten Positionen und Begründung.
Vermieter-PflichtenHabe ich ein Recht auf Belegeinsicht?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 steht das Einsichtsrecht ausdrücklich in § 556 Abs. 4 BGB. Der Vermieter darf die Belege dabei auch elektronisch bereitstellen.
WiderspruchWie lange habe ich Zeit, Widerspruch einzulegen?
Du hast 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit, Einwendungen geltend zu machen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).