Was tun, wenn ich Fehler in der Abrechnung finde?
Bei Fehlern in der Nebenkostenabrechnung gehen Sie in fünf Schritten vor: 1. Fehler dokumentieren, 2. Belegeinsicht beim Vermieter fordern, 3. mit dem Betriebskostenspiegel vergleichen, 4. innerhalb von 12 Monaten schriftlich Widerspruch einlegen, 5. bei größeren Beträgen Mieterverein einschalten. Studien zeigen: Etwa jede zweite Abrechnung enthält Fehler.
Vorgehen Schritt für Schritt
- 1. Dokumentieren: Notieren Sie jeden Fehler mit Seitenzahl und Position
- 2. Belegeinsicht: Fordern Sie Einsicht in die Originalbelege (§ 259 BGB)
- 3. Vergleichen: Nutzen Sie den Betriebskostenspiegel (Bundesdurchschnitt 2,88 €/m²/Monat) als Referenz
- 4. Widerspruch: Schreiben Sie innerhalb von 12 Monaten ab Zugang an den Vermieter — per Einschreiben
- 5. Beratung: Bei größeren Beträgen lohnt sich der Mieterverein (40-90 €/Jahr Mitgliedsbeitrag)
Die häufigsten Fehler
- Nicht umlagefähige Kosten enthalten (Verwaltung, Reparaturen)
- Falscher Verteilerschlüssel angewendet
- Leerstandskosten den Mietern angelastet
- Heizkosten nicht nach Verbrauch abgerechnet
- Falsche Wohnfläche im Umrechnungsfaktor
Verwandte Fragen
Wie lege ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein?
Widerspruch schriftlich an den Vermieter mit konkreter Benennung der beanstandeten Positionen und Begründung.
Vermieter-PflichtenHabe ich ein Recht auf Belegeinsicht?
Ja, Mieter haben nach § 259 BGB das Recht, die Originalbelege der Nebenkostenabrechnung einzusehen.
WiderspruchWie lange habe ich Zeit, Widerspruch einzulegen?
Sie haben 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit, Einwendungen geltend zu machen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).