Welche Kosten darf der Vermieter nicht umlegen?
Folgende Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden:
- Verwaltungskosten: Hausverwaltung, Buchführung, Kontoführung
- Instandhaltung und Reparaturen: Reparatur von Heizungsanlagen, Dach, Fassade
- Bankgebühren: Kontoführungsgebühren des Vermieters
- Mietausfallversicherung: Absicherung gegen Mietausfall
- Rechtsschutzversicherung: des Vermieters
- Leerstandskosten: Kosten für unvermietete Wohnungen
Werden solche Kosten in der Abrechnung aufgeführt, ist dies ein Abrechnungsfehler, den Sie beanstanden können.
Verwandte Fragen
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind die 17 Kostenarten nach BetrKV § 2: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen und weitere Betriebskosten.
AbrechnungWas tun, wenn ich Fehler in der Abrechnung finde?
Dokumentieren Sie die Fehler, fordern Sie Belegeinsicht an und legen Sie fristgerecht schriftlich Widerspruch ein.
WiderspruchWie lege ich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung ein?
Widerspruch schriftlich an den Vermieter mit konkreter Benennung der beanstandeten Positionen und Begründung.