Was ist in den Nebenkosten einer Mietwohnung enthalten?
Die Nebenkosten einer Mietwohnung setzen sich aus den Betriebskosten zusammen, die der Vermieter nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlegen darf:
Die wichtigsten Positionen
- Grundsteuer: Wird von der Gemeinde erhoben — durchschnittlich 0,19 €/m²/Monat
- Wasser und Abwasser: Frischwasser und Entwässerung — ca. 0,34 €/m²/Monat
- Heizung und Warmwasser: Größter Posten — ca. 1,07 €/m²/Monat
- Müllbeseitigung: Müllabfuhr und Behälter — ca. 0,17 €/m²/Monat
- Gebäudeversicherung: Feuer, Wasser, Sturm — ca. 0,22 €/m²/Monat
- Gebäudereinigung: Treppenhaus, Flure — ca. 0,18 €/m²/Monat
- Gartenpflege: Falls Garten vorhanden — ca. 0,10 €/m²/Monat
- Aufzug: Wartung und Strom — ca. 0,16 €/m²/Monat
- Straßenreinigung und Winterdienst
- Beleuchtung: Treppenhaus und Außenbeleuchtung
- Hauswart/Hausmeister
- Schornsteinreinigung
Was ist nicht enthalten?
Strom für die eigene Wohnung, Internet, Telefon und GEZ sind keine Nebenkosten im mietrechtlichen Sinne. Auch Verwaltungskosten und Reparaturen gehören nicht dazu.
Verwandte Fragen
Was sind Nebenkosten?
Nebenkosten sind die laufenden Betriebskosten einer Immobilie, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf — zusätzlich zur Kaltmiete.
KostenartenWelche Kosten sind umlagefähig?
Umlagefähig sind die 17 Kostenarten nach BetrKV § 2: Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen und weitere Betriebskosten.
MietrechtWas ist der Unterschied zwischen Warmmiete und Kaltmiete?
Kaltmiete ist die reine Miete ohne Nebenkosten. Warmmiete = Kaltmiete + Betriebskostenvorauszahlung.